Warum Herbert Elkuch das Bargeld gesetzlich verankern will
Herbert Elkuch im Interview mit dem Landesspiegel | Foto: Gregor Meier
Die Bargeldinitiative steht unter dem Leitgedanken „Bargeld ist Freiheit“. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Bevölkerung auch in Zukunft genügend Bargeld zur Verfügung steht und die entsprechende Infrastruktur erhalten bleibt.
Im Gespräch erklärt Herbert Elkuch, einer der Initianten, die Beweggründe und gibt einen Einblick in die medialen Reaktionen auf die Initiative – insbesondere in der Schweiz.
Gefragt nach den hohen Aufwänden für die Unternehmen, z.B. wegen Sorgfaltspflichtabklärungen bei Barzahlungen über 10’000 Franken meint Elkuch, dass diese Nachweispflicht grundsätzlich Sache des Kunden sei. Wer das Geld rechtmässig verdient habe – etwa aus Lieferungen oder regulärer Geschäftstätigkeit – könne dies problemlos belegen. Der administrative Aufwand sei vorhanden, aber überschaubar.
Demgegenüber stehen die Kosten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei Kartenzahlungen fallen je nach Anbieter Gebühren zwischen 1,5 und 3 Prozent an. Selbst wenn man von durchschnittlich 2 Prozent ausgeht, schmälert dies direkt das Betriebsergebnis – besonders bei kleineren Unternehmen. Dieses Geld fliesst an grosse Finanzinstitutionen ab.
Belastung kleiner Betriebe
Gerade für kleine Betriebe – etwa Dienstleistungsunternehmen oder Handwerksbetriebe – sind Fixkosten und Gebühren entscheidend. Während der Zeitaufwand für das Handling von Bargeld (Abendabrechnung, Einzahlung bei der Bank) organisatorisch eingeplant werden kann, stellen prozentuale Abgaben auf jede Kartenzahlung eine dauerhafte finanzielle Belastung dar.
Elkuch sieht in der zunehmenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs eine Umverlagerung von Geld „von unten nach oben“: Gebühren werden bei kleinen Betrieben abgeschöpft und fliessen zu grossen Finanzakteuren. Bargeld hingegen bleibe im Wirtschaftskreislauf der Betriebe selbst.
Erhalt der Bargeldinfrastruktur
Ein zentrales Anliegen der Initiative ist der Erhalt der Bargeldinfrastruktur. Wenn Bankfilialen und Geldautomaten verschwinden, entstehen zusätzliche Wege und Kosten. Ohne ausreichende Infrastruktur wird die Nutzung von Bargeld faktisch erschwert, selbst wenn es rechtlich weiterhin erlaubt ist.
«Wenn es im Unterland keine Bank mehr gibt, wenn ich ins Oberland fahren, dann habe ich Kosten.»
Herbert Elkuch
Dem Argument, Bargeld begünstige Kriminalität oder Schwarzarbeit, widerspricht Elkuch deutlich. Kriminelle Aktivitäten habe es immer gegeben – und sie seien keineswegs auf Bargeld beschränkt. Auch Überweisungen und digitale Zahlungswege könnten missbraucht werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen und grossen Beträgen.
Zwar gebe es im Kleinen theoretisch Möglichkeiten, Einnahmen nicht zu deklarieren. Doch sobald Rechnungen gestellt würden, entstehe eine buchhalterische Nachvollziehbarkeit. Offene Forderungen könnten nicht einfach verschwinden, insbesondere wenn der Kunde zahlungsfähig sei.
Steuern und Transparenz
Im Zusammenhang mit Bargeld wird häufig auch die Mehrwertsteuer diskutiert. Mit einem Satz von 8,1 Prozent liegt sie hierzulande deutlich unter den Sätzen mancher EU-Länder, wo sie teils über 20 Prozent beträgt. Die Mehrwertsteuer ist im Preis eingerechnet und wird nicht separat ausgewiesen – was sie für Konsumenten weniger sichtbar macht.
Elkuch sieht das Problem der Schwarzarbeit nicht primär im Bargeld selbst, sondern in strukturellen Fragen des Steuersystems.
Beschränkung auf einzelne Branche verfassungswidrig
In der Schweiz gibt es mancherorts Bargeldpflicht nur in gewissen Branchen. Beispielsweise im Kanton Genf, wo Hotels, Restaurants und Cafés Bargeld annehmen müssen. Für Elkuch ist das kein Modelfür Liechtestein. Wenn eine Bargeldannahmepflicht eingeführt wird, dann müsse sie für alle Branchen gleichermassen gelten.
Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Branchen widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Unternehmen dürften nicht je nach Tätigkeit unterschiedlich verpflichtet oder entlastet werden. Entweder Bargeld sei ein gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmepflicht – oder eben nicht.
Reaktionen auf die Initiative
Ein Aspekt, den Herbert Elkuch im Gespräch mehrfach betonte, ist die internationale und insbesondere regionale Dimension der Bargelddebatte. Er verwies dabei auf einen Beitrag der Zeitschrift «Zeitpunkt» mit dem Titel „Bargeld bewegt – in Liechtenstein wie in der Schweiz“.
Darin wird aufgezeigt, dass die Volksinitiative «JA zu Bargeld» eingereicht wurde, mit dem Ziel, die gesetzliche Annahmepflicht für Münzen und Banknoten ausdrücklich zu verankern. Für Elkuch ist dies ein deutliches Signal: Die Frage des Bargelds ist keine theoretische Grundsatzdiskussion, sondern ein konkretes Anliegen vieler Bürger – in Liechtenstein ebenso wie in der Schweiz.
Die Diskussion um das Bargeld zeigt, wie eng wirtschaftliche Fragen mit dem Alltag der Menschen verbunden sind. Zwischen Gebühren, Infrastruktur und Freiheit steht.
Ob bar oder digital – entscheidend ist für Herbert Elkuch die freie Wahl. Wenn Bargeld verschwindet, verschwindet auch ein Stück Unabhängigkeit. Für ihn ist die Bargeldinitiative deshalb mehr als eine finanzpolitische Debatte: Sie ist ein Bekenntnis zur Selbstbestimmung.
