Studie zeigt deutliche Erwerbslücke nach Geburt: Mütter arbeiten 60 Prozent weniger als Väter
Eine neue Studie des Amts für Statistik Liechtenstein deckt erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt auf – mit dramatischen Folgen insbesondere für Mütter. Die Analyse „Elternschaftsbedingte Erwerbslücken 2024″, die erstmals den sogenannten „Child Penalty» für das Fürstentum berechnet, zeigt: Die Geburt des ersten Kindes führt bei Frauen zu einem massiven Rückgang der Erwerbstätigkeit, während Väter nahezu unbeeinflusst bleiben.
Der „Kinderstrafe»-Effekt
Die Zahlen sind eindeutig: Im Durchschnitt der ersten zehn Jahre nach der Geburt weisen Frauen einen um 60 Prozent niedrigeren Beschäftigungsgrad auf als Männer. Die Wahrscheinlichkeit, überhaupt erwerbstätig zu sein, sinkt bei Müttern um 31 Prozent stärker als bei Vätern. „Dieser Rückgang ist zum Teil auf ein vollständiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zurückzuführen», heisst es in der Studie, die auf Daten der Geburtsjahrgänge 2004 bis 2014 basiert.
Die Anwendung des international etablierten Ereignisstudien-Ansatzes von Kleven, Landais und Søgaard auf liechtensteinische Daten bestätigt ein Muster, das in zahlreichen Ländern beobachtet wird: Während Männer nach der Familiengründung in gewohnter Weise erwerbstätig bleiben, reduzieren viele Frauen ihre Arbeitszeit drastisch oder scheiden ganz aus dem Berufsleben aus.
Internationaler Vergleich: Liechtenstein im Mittelfeld
Im Vergleich mit anderen deutschsprachigen Ländern schneidet Liechtenstein relativ günstig ab. Während hier die Erwerbsbeteiligung um 31 Prozent sinkt, liegen die Werte für die Schweiz und Österreich bei 34 Prozent, für Deutschland gar bei 41 Prozent. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) rangiert das Fürstentum im Mittelfeld – mit enormen Spannweiten von nur 3 Prozent in Norwegen bis zu 50 Prozent in Tschechien.
Kinderzahl, Alter und Staatsbürgerschaft als Einflussfaktoren
Die Studie offenbart erhebliche Unterschiede je nach familiärer Situation. Bei Frauen mit nur einem Kind fällt die „Kinderstrafe» mit 6 Prozent (Erwerbsbeteiligung) beziehungsweise 37 Prozent (Beschäftigungsgrad) deutlich geringer aus als im Durchschnitt. Mit steigender Kinderzahl verschärft sich das Bild: Bei drei und mehr Kindern sinkt die Erwerbswahrscheinlichkeit um 46 Prozent, der Beschäftigungsgrad gar um 77 Prozent.
Auch das Alter bei der Geburt spielt eine Rolle: Jüngere Mütter (unter 30 Jahre) kehren tendenziell schneller in den Arbeitsmarkt zurück als ältere. Die Kinderstrafe beträgt bei ihnen 27 Prozent gegenüber 34 Prozent bei über 30-jährigen Müttern.
Bemerkenswert sind zudem Unterschiede nach der Staatsbürgerschaft: Liechtensteinerinnen erleben eine deutlich stärkere Reduktion ihrer Erwerbstätigkeit (36 Prozent bei der Erwerbsbeteiligung, 67 Prozent beim Beschäftigungsgrad) als Frauen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (17 beziehungsweise 38 Prozent).
Positive Entwicklung über die Jahre
Trotz der grundsätzlich bestehenden Ungleichgewichte zeigt sich ein Hoffnungsschimmer: Die Erwerbsbeteiligung von Müttern hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich verbessert. War im Jahr 2000 nur knapp die Hälfte der Frauen mit einem Kind unter zehn Jahren erwerbstätig (49,2 Prozent), waren es 2024 bereits 72,0 Prozent. Die geschlechtsspezifische Lücke reduzierte sich damit von 44,8 auf 19,9 Prozentpunkte.
Allerdings bleibt das durchschnittliche Arbeitspensum der erwerbstätigen Mütter nahezu unverändert. „Die Schliessung der geschlechtsspezifischen Differenz ist somit vor allem auf die vermehrte Erwerbsbeteiligung der Frauen zurückzuführen», konstatieren die Autoren Theresa Goop und Simon Gstöhl.
Politische Implikationen
Die Studie verzichtet bewusst auf politische Empfehlungen, verweist aber auf die komplexe Entscheidungslage. Einerseits deuten frühere Befragungen darauf hin, dass die Arbeitsteilung in Familien weitgehend den Wünschen beider Partner entspricht. Andererseits könnten gesellschaftliche Normen und strukturelle Rahmenbedingungen diese „Wünsche» prägen – mit potenziellen Ungerechtigkeiten und Ineffizienzen als Folge.
Die Einführung einer gesetzlich geregelten, bezahlten Elternzeit ab 2026 – mit vier Monaten für jeden Elternteil, davon zwei mit vollem Lohnausgleich – könnte die Balance verändern. Ob dies die „elternschaftsbedingten Erwerbslücken» verkleinert, bleibt abzuwarten.
