Ein Nachbarschaftskonflikt führte am Donnerstag eine Familie aus Nendeln vor das Fürstliche Landgericht. Ein 67-jähriger Mann soll die Ehefrau seines Neffen mit den Worten «Kum her du dumme Kua, i verschlach di» bedroht und dabei eine Pistolengeste gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin das Vergehen der Gefährlichen Drohung verwirklicht.
Der Streit schwelt seit Jahrzehnten. Im Zentrum steht ein Grundstück, das der Angeklagte von seinen Eltern erhielt. Seine Schwester erbte dafür das Elternhaus. «Eine alte Hütte», wie der Angeklagte meint, in der es seine Schwester «anscheisst«, dass sie dort wohnen muss. Er hätte nie einen Streit gewollt und darum sei er auch weggezogen. Sein Sohn würde jetzt in dem Haus wohnen.
Am 22. August 2025 spitzte sich der Konflikt zu. Der Angeklagte und sein Sohn massen Temposchwellen auf der gemeinsamen Zufahrtsstrasse aus. Die Frau stellte die beiden zur Rede. Aus Ihrer Sicht hätten sie die Temposchwellen auch bei bestehendem Wegerecht nicht eigenmächtig vermessen dürfen. Sie hätten um Erlaubnis fragen müssen.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussage der Frau. Sie berichtet, der Angeklagte habe sie bedroht. Davor habe er mit den Fingern eine Pistolengeste gemacht. Durch die Drohung war sie sehr erschrocken, da sie noch nie derart bedroht wurde. Nachdem sie ihren Mann nicht erreicht hatte, rief sie ihren Anwalt an. Später rief ihr Mann zurück, der dann auf die Anzeige bei der Landespolizei drängte.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe nur gesagt, das Mass sei voll. Dann sei er mit seinem Sohn gegangen. Er wolle keinen Streit. Seine Verteidigerin bezeichnete die Anschuldigungen als konstruiert. In der Vergangenheit habe die Frau den Angeklagten bedroht, nicht umgekehrt.
Der Sohn des Angeklagten widersprach der Darstellung. Es habe keine Drohung und keine Geste gegeben. Stattdessen habe die Frau ihn früher beschuldigt, ihre Katze überfahren zu haben – obwohl er damals 1000 Kilometer entfernt gewesen sei. Das sei bei einem früheren Termin mit den Anwälten zum Thema Wegrecht und Temposchwellen bestätigt worden.
Der Staatsanwalt beantragte, den Rechtsanwalt der Frau als Zeugen zu laden. Das Gericht vertagte dazu die Verhandlung. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
