Das Fürstliche Landgericht beendete heute einen Strafprozess mit einer Diversion. Ein Mann stand wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung, Drogenkonsum und unerlaubten Waffenbesitz vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seine Ehefrau über zwei Jahre hinweg körperlich misshandelt zu haben. Über WhatsApp, E-Mails und andere Kanäle soll er sie beleidigt und bedroht haben. Diese Nachrichten erreichten die Frau auch während ihrer Arbeitszeit. Die Ehefrau erstattete Anzeige. Sie verweigerte jedoch später die Aussage vor Gericht. Das Gericht durfte deshalb ihre erste Aussage bei der Landespolizei nicht verwerten.
Zusätzlich soll der Angeklagte regelmässig Drogen konsumiert haben. Zwischen 2023 und 2024 soll er teilweise täglich Marihuana und später auch Kokain konsumiert haben. Im gleichen Zeitraum besass er unerlaubt eine Schreckschusspistole, die er unsachgemäss im Schlafzimmer aufbewahrt habe.
Bei der Landespolizei gestand der Angeklagte den Drogenkonsum und die Vergehen und Übertretungen nach dem Waffengesetz. Zu den Gewaltvorwürfen schwieg er damals. Vor Gericht erschien er heute nicht. Sein Verteidiger erklärte, er befinde sich mit seiner Ehefrau in den Ferien. Das Gericht führte die Verhandlung in Abwesenheit durch, nachdem der Angeklagte zugestimmt hatte und der Landrichter die Voraussetzungen für gegeben ansah.
Der Verteidiger gab bekannt, dass sich sein Mandant nun auch zu den Gewaltvorwürfen schuldig bekenne. Der Angeklagte befinde sich seit Oktober 2024 in psychologischer Behandlung. Er nimmt wöchentlich Termine wahr, was der Anwalt durch eine Bestätigung nachwies. Der Anwalt regte an, die Sache mit einer Diversion und somit ohne Urteil zu erledigen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren damit einverstanden.
Das Verfahren wurde daraufhin vorläufig eingestellt und dem Angeklagten die Weisung erteilt, während der Probezeit von zwei Jahren die psychologische Behandlung fortzusetzen, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und eine Gewaltberatung zu absolvieren. Wenn der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren diesen Weisungen nachkommt und nicht erneut straffällig wird, wird das Verfahren endgültig eingestellt.