Das Fürstliche Landgericht verurteilte heute einen litauischen Staatsangehörigen zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Der Mann fuhr im November 2024 mit einem Lieferwagen und wurde bei einer Grenzkontrolle in Schellenberg mit 1,41 Promille Alkohol im Blut. Der Führerausweis, den er den Beamten zeigte, stellte sich als Totalfälschung heraus.
Der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung. Die Staatsanwältin schilderte den Sachverhalt: Der Litauer hatte vor Fahrtantritt fünf grosse Bier getrunken. Die Alkoholisierung räumte er gegenüber der Landespolizei ein. Den gefälschten Führerausweis bestritt er hingegen. Er behauptete, das Dokument von einer Fahrschule in Litauen erhalten zu haben. Für Staatsanwältin ist dies eine Schutzbehauptung.
Der Richter verhängte für die Vergehen eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten und für die Übertretungen eine Busse von 2’700 Franken. Die Haftstrafe setzte er für zwei Jahre zur Bewährung aus. In der Urteilsbegründung betonte er: Der Angeklagte hatte das gefälschte Dokument im Rechtsverkehr gebraucht. Aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen – drei Verkehrsdelikte in Litauen – wusste er sicher, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Mildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis. Erschwerend wirkten die mehreren strafbaren Handlungen und die Vorstrafen. Aufgrund dieser sei eine Freiheitsstrafe unumgänglich gewesen. Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren seien 4 Monate angemessen, so der Richter.
Die Kontrollschilder und der gefälschte Führerausweis wurden eingezogen und gehen an die Landespolizei. Sie dienen künftig Versuchs-, Lehr- und Schulungszwecken. Das Abwesenheitsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 
			        