Startseite Inland Regierung sieht DpL-Initiative mit EWR-Recht nicht vereinbar

Regierung sieht DpL-Initiative mit EWR-Recht nicht vereinbar

Die Regierung hat die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der DpL zu Änderungen im Gesetz über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKWG) abgeschlossen. Nach Gesetz muss die Regierung jedes Initiativbegehren auf seine Verfassungstreue und rechtliche Zulässigkeit prüfen. Diese Überprüfung ist abgeschlossen. Die Initiative der DpL sei mit der Verfassung vereinbar, teilte die Regierung mit.

Kritisch sieht sie jedoch einen Kernpunkt des Vorschlags: Die Initianten wollen, dass die LKW bei einem zu hohen Gewinnvortrag die Entgelte senken müssen. Eine solche Pflicht verstosse gegen das EWR-Recht. Darüber hinaus verweist die Regierung auf bestehende Gesetze. Sowohl das Elektrizitätsmarktgesetz als auch das Gesetz über die elektronische Kommunikation schreiben eine klare Trennung der Tätigkeitsbereiche vor. Sie sichern zudem eine faire Preisgestaltung. Quersubventionierungen seien bereits heute untersagt.

Fazit der Regierung: Zusätzliche Bestimmungen im LKW-Gesetz seien nicht erforderlich. Nun liegt der Ball beim Landtag.

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