Startseite InlandGericht Urteil im zweiten Anlauf: Freiheitsstrafe auf Bewährung

Urteil im zweiten Anlauf: Freiheitsstrafe auf Bewährung

Nach einem Freispruch im Dezember stand ein Schüler aus Triesen heute erneut vor dem Fürstlichen Landgericht. Der Angeklagte und sein Zwillingsbruder mussten sich damals wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten und wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Obergericht hob daraufhin den Freispruch für einen der Angeklagten auf. Für den anderen blieb es beim Freispruch.

Die Vorgeschichte reicht zurück in den Juni des vergangenen Jahres. Auf dem Balzner Jahrmarkt verletzte einer von zwei Zwillingsbrüdern zwei Männer. Das erste Opfer erlitt durch einen Faustschlag ein Hämatom und eine Gehirnerschütterung. Den zweiten Mann hielt einer der Brüder fest, während der andere ihm Tritte in die Rippen versetzte.

Heute bekannte sich der Angeklagte zu den Angriffen. Es tue ihm leid, er habe seine Lektion gelernt. Wie es dazu gekommen sei, wisse er nicht mehr genau.

Nach der Befragung der beiden Verletzten und eines Zeugen verurteilte der Richter den Angeklagten wegen Körperverletzung. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Monat, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, die bedingte Strafnachsicht einer Geldstrafe aus einem früheren Verfahren zu widerrufen, wies der Richter ab. Er begründete dies mit der positiven Einschätzung der Bewährungshilfe. Zudem sei er durch Schmerzengeldzahlungen bereits finanziell belastet.
Der Richter machte dem Verurteilten deutlich: Dies sei seine allerletzte Chance.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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