Startseite Wirtschaft Hotels fordern Schadenersatz von Booking.com wegen Bestpreisklausel

Hotels fordern Schadenersatz von Booking.com wegen Bestpreisklausel

Mehr als 10’000 Hotels in Europa haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam rechtliche Schritte gegen booking.com einzuleiten. Grund dafür ist die sogenannte Bestpreisklausel, die vom Europäischen Gerichtshof als kartellrechtswidrig eingestuft wurde. Diese Klausel zwang Hotels dazu, stets den niedrigsten Preis auf booking.com anzubieten, um Buchungen über andere Plattformen zu verhindern.

Obwohl die Bestpreisklausel im Jahr 2024 abgeschafft wurde, verlangen die Hotels nun Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Die Sammelklage, an der sich mehr als 10’000 Hotels beteiligen, könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben.

Die Hotelbranche in Europa zieht gemeinsam gegen booking.com vor Gericht, um Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zu fordern, die durch die Bestpreisklausel des Buchungsportals entstanden sind. Diese Klausel wurde vom Europäischen Gerichtshof als kartellrechtswidrig eingestuft, da sie Hotels zwang, stets den niedrigsten Preis auf der Plattform anzubieten, um Buchungen auf anderen Seiten zu verhindern. Obwohl die Klausel 2024 abgeschafft wurde, fordern Hotels nun Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Mehr als 10’000 Hotels haben sich dieser Sammelklage angeschlossen, die potenziell die gesamte Branche beeinflussen könnte.

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