Die Liechtensteinischen Kraftwerke zahlen erstmals einen Ausgleichsbeitrag an Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen. Im Jahr 2024 sichern Betreiber mit marktorientierter Einspeisevergütung zusätzliche Einnahmen. Der durchschnittliche Ertrag der Referenzanlage lag bei 4.798 Rp/kWh – deutlich unter der Mindestvergütung von 6.0 Rp/kWh. Das teilte das Unternehmen in einer Medienmitteilung mit.
Das Gesetz sieht vor, dass die Differenz ausgeglichen wird. Betreiber bekommen so 1.202 Rp pro eingespeister Kilowattstunde. Die LKW überweisen den Ausgleichsbeitrag automatisch. Seit dem 1. Januar 2023 vergüten wir den eingespeisten PV-Strom nach den stundenweise ermittelten Spotmarktpreisen. Diese orientieren sich an den tatsächlich gehandelten Preisen an der Börse. Die Mindestvergütung schützt vor zu niedrigen Markterträgen.
Ab 2025 ändert sich die Berechnung: Negative Spotmarktpreise fließen nicht mehr in die Verrechnung ein. Diese Anpassung schützt Betreiber vor negativen Preisen, die insbesondere im Sommer auftreten. Die Regelung basiert auf einer Referenzanlage ohne Eigenverbrauch. Wie viel Strom ins Netz eingespeist wird, entscheidet über die Gesamtvergütung. Betreiber erhalten so entweder mehr oder weniger, als die garantierten 6.0 Rp/kWh.
Die neuen Regelungen schaffen klare Verhältnisse. Sie stutzen den Betreibern Planungssicherheit und sichern eine faire Vergütung.