Die FBP-Fraktion plant, eine Volksabstimmung über die von ihr im Oktober 2023 vorgeschlagen Wahlrechtsreform zu beantragen. Das teilte die Fraktion in einer Medienmitteilung mit. Im Dezember wird der Landtag in zweiter Lesung über die Initiative der FBP zur Änderung des Volksrechtegesetzes entscheiden. Die Initiative zielt darauf ab, das Doppelte Pukelsheim-Verfahren einzuführen. Dieses soll das Mandatszuteilungsverfahren bei Landtagswahlen ändern. Ziel ist eine gerechtere und proportionalere Vertretung der Parteien und Wahlkreise.
Findet die Initiative im Landtag eine Mehrheit, will die FBP die Gesetzesänderung dem Volk zur Abstimmung vorlegen. FBP-Fraktionsprecher Daniel Seger, betont die Bedeutung der Volksentscheidung bei grundlegenden Gesetzesänderungen. Ein Gutachten der Regierung unterstützt die Initiative. Es hebt hervor, dass das Verfahren den Mandatsanteil der Parteien besser an den Wähleranteil anpasst.
Die Initiative ändere weder die Anzahl der Sitze im Landtag noch die Wahlkreise oder das Verhältniswahlsystem. Auch die Bestimmungen zur Stimmzählung und die Zuständigkeit der Wahlkommissionen blieben unverändert, so die FBP.
Sollte das Verfahren eingeführt werden, kommt es erstmals 2029 bei den Landtagswahlen zum Einsatz.