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Rechtsanwaltskammer begrüsst neuen Justizreform-Vorschlag

Symbolbild eines Rechtsanwalts
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In ihrer Sitzung am 1. Oktober 2024 verabschiedete die Regierung von Liechtenstein ihre Stellungnahme zur Justizreform. Der geplante Abbau der dritten Instanz wurde gestrichen, und das seit 200 Jahren bewährte Instanzensystem wurde bestätigt.

Die Regierung reagierte damit auf die Kritik des Landtags und der Rechtsanwaltskammer. Die Abgeordneten forderten die Regierung auf, den von der Rechtsanwaltskammer vorgelegten Kompromissvorschlag zu prüfen und umzusetzen. Auch sprachen sie sich mehrheitlich für den Erhalt der bestehenden drei Rechtsmittelinstanzen aus.

Nach der ersten Lesung fanden Gesprächsrunden zwischen dem Justizministerium und der Rechtsanwaltskammer statt, um den Kompromissvorschlag zu diskutieren. Dabei konnte eine Lösung gefunden werden, die die Ziele der Regierung und die Forderung der Rechtsanwaltskammer, den Instanzenzug über drei Instanzen beizubehalten, einschliesst.

Die Rechtsanwaltskammer unterstützt den vorgelegten Entwurf zur Justizreform und sieht darin einen guten Kompromiss. Sie regt an, Arbeitsgruppen einzusetzen, um gemeinsam Lösungen für ein zukunftssicheres Justizsystem in Liechtenstein zu finden.

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