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Ruggell erlässt Fahrverbot für Zufahrt zum Regenbecken Langacker

Rathaus Ruggell
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Der Gemeinderat Ruggell hat einstimmig ein allgemeines Fahrverbot für die Zufahrt zum Regenbecken Langacker beschlossen. Anlass für diese Entscheidung war die zunehmende Blockade des Zugangswegs durch abgestellte Fahrzeuge, was die Funktionsfähigkeit der Anlage im Notfall gefährdet.

Das im Jahr 2002 erbaute Regenbecken Langacker spielt eine zentrale Rolle in der Entlastung der Kanalisation für einen Grossteil des Ruggeller Dorfgebiets. Um eine reibungslose Wartung und den Betrieb sicherzustellen, muss die Zufahrt über eine schmale Grabenparzelle, in der der Schmettakanal eingedolt ist, jederzeit frei bleiben. Diese enge Zufahrt stellt eine Herausforderung für grössere Fahrzeuge dar, die zur im Notfall benötigt werden. Sollte in einer stürmischen Nacht der Strom ausfallen, ist es notwendig, innerhalb von zwei Stunden ein Notstromaggregat zum Becken zu bringen und anzuschliessen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Das wäre nicht möglich, wenn die Zufahrt durch abgestellte Fahrzeuge blockiert ist.

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