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Liechtenstein schliesst Rechtslücke in der internationalen Strafverfolgung

Botschafter Martin Frick, Leiter des Amtes für Auswärtige Ange
Dornröschen

Um eine Rechtslücke in der internationalen Strafverfolgung zu schliessen, unterzeichnete Liechtenstein gestern das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag.

Obwohl das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs die Zusammenarbeit von Staaten mit dem Gerichtshof regelt, fehlten bisher Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen den Staaten selbst. Diese Lücke wird nun durch das neue Abkommen geschlossen. Das Abkommen ermöglicht die Kooperation bei der Untersuchung und Ahndung schwerster internationaler Verbrechen. Botschafter Martin Frick unterzeichnete das Abkommen für Liechtenstein bei einer Zeremonie in Den Haag. Über 30 weitere Staaten, darunter die Schweiz, Österreich und Deutschland, gehörten zu den Erstunterzeichnern.

Liechtenstein war seit 2018 aktiv an den Verhandlungen beteiligt und setzte sich erfolgreich dafür ein, das Aggressionsverbrechen in das Abkommen aufzunehmen. Das Abkommen markiert einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Strafverfolgung internationaler Verbrechen und reflektiert die Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik.

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