Die EU-Staaten haben gestern bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz keine Einigung erzielen können. Die Entscheidung wurde daraufhin vertagt und soll nun am 14. Februar stattfinden. Die Blockade entstand, nachdem Österreich und Deutschland angekündigt hatten, sich bei der Abstimmung zu enthalten.
Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, grosse Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit ausserhalb der EU profitieren. Zudem müssen diese Unternehmen einen Plan vorlegen, wie sie die Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung einhalten wollen.
Um das Gesetz zu verabschieden, ist eine qualifizierte Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Tatsache, dass sich Österreich und Deutschland enthalten haben, hat zu einer Blockade geführt und die Abstimmung verzögert.
Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz wahrnehmen. Es ist bedauerlich, dass sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten. Die Vertagung der Abstimmung zeigt jedoch, dass die Diskussion über dieses Thema noch nicht abgeschlossen ist.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU-Staaten in den kommenden Wochen positionieren werden und ob eine Einigung erzielt werden kann. Die Entscheidung über das EU-Lieferkettengesetz hat nicht nur Auswirkungen auf Unternehmen, sondern auch auf die Menschenrechte und den Umweltschutz weltweit. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass die EU-Staaten ihre Verantwortung wahrnehmen und eine Lösung finden, die diesen wichtigen Themen gerecht wird.