Startseite Inland Antragstellung für Prämienverbilligung ab sofort möglich

Antragstellung für Prämienverbilligung ab sofort möglich

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Die Anträge auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung verzeichneten im Jahr 2023 einen Anstieg um 16%, wie aus aktuellen Informationen des Amts für Soziale Dienste hervorgeht. Insgesamt reichten 6’640 Personen Anträge ein, im Vergleich zum Vorjahr. Von den bislang bearbeiteten 5’900 Anträgen haben etwa 85%, das entspricht rund 5’000 Anträgen, Anspruch auf Prämienverbilligung.

Die Verfügungen, die feststellen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, werden derzeit vom Amt versendet. Im Einklang mit dem Vorjahr erfolgt die finanzielle Unterstützung nicht mehr direkt an die versicherten Personen, sondern wird im Folgejahr von den Krankenkassen von den monatlichen Prämien abgezogen. Die Differenz zur reduzierten Rechnung für vollständig beglichene Rechnungen wird den Bezugsberechtigten als Einmalzahlung zurückerstattet, da die Verbilligungen erst verzögert in den Prämienrechnungen berücksichtigt werden können.

Ab Februar können Antragsteller wieder das Onlineformular auf der Website der Landesverwaltung oder direkt im Onlineschalter nutzen. Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2009 mit einem massgebenden Erwerb bis 65’000 Franken und Paare mit einem Erwerb bis 77’000 Franken.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt anhand der Steuerveranlagung 2023 und des Zivilstands per 31. Dezember 2023. Eine Kostenbeteiligung oder die Versicherungspolice werden nicht mehr benötigt. Ab Mitte Februar stehen Mitarbeiter des Amts für Soziale Dienste für persönliche Beratungen zur Verfügung.

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