Mit den Baugesetzesvorlagen werden Regelungen geschaffen, durch welche die Bürger zu Bittstellern bei Ämtern werden.
Wussten Sie, dass…
… künftig keine Einsprache möglich ist, wenn Grundbesitzern Nachteile durch die Installation von Luft-Wärmepumpen im Aussenbereich durch angrenzende Immobilienbesitzer entstehen? Der Benachteiligte darf dann im Rahmen der Lärmschutzgesetzgebung als Bittsteller beim Amt für Umwelt vorstellig werden.
… die Gemeinden vorschreiben dürfen, welche Art von Photovoltaikanlagen der Eigentümer einer Immobilie zu installieren hat? Es ist den Gemeinden grundsätzlich erlaubt, eine Indachlösung zu fordern, wie die Regierung in ihrem Bericht schreibt. Diese ist 30-50 % teurer und die somit von der Gemeinde auferlegten Mehrkosten müsste dann der Bauherr als Besitzer der Liegenschaft bezahlen.
… in fast allen zentralen Punkten der Gesetzesvorlagen und somit in der zukünftigen Ausrichtung der Klima- und Energiepolitik im Baubereich unseres Landes in Zukunft der Landtag nichts mehr zu sagen haben wird? Dies deshalb, weil in der Gesetzesvorlage beinahe durchgängig dort, wo in der EU-Gebäuderichtlinie II steht ‘…die Mitgliedsstaaten legen fest…’ die Details mit Verordnung geregelt werden sollen. Das bedeutet, dass in Zukunft nur noch die Regierung über die grundlegende Ausrichtung der Klima- und Energiepolitik im Baubereich entscheidet und nicht mehr der Landtag. Liechtenstein hat also den oft verwendeten Passus ‘…die Mitgliedsstaaten legen fest…’ nicht auf Gesetzesebene, also über Landtagsentscheide geregelt, sondern allein der Regierung überlassen. Mit dieser Vorlage delegieren wir die Grundausrichtung der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie II an die Regierung und an Amtsleiter, womit auch die Rechte der Bevölkerung reduziert werden.
… die Regierung heute schon weitere Verschärfungen ins Auge fasst? Bei Annahme dieser Vorlage werde sie die Umsetzung weiterer Module der Mustervorschriften der Kantone nochmals vertieft prüfen, so die Regierung in ihrem Bericht.
Wir sind für ein Gesetz, mit welchem der Bürger auf Augenhöhe und nicht als Bittsteller mit den zuständigen Ämtern kommunizieren kann und der Staat als Dienstleister und nicht als Befehlsgeber auftritt. Deshalb 2 x Nein am 21. Januar 2024.
Referendumskomitee zur Abänderung des Baugesetzes