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Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU

Schweizer Flagge
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Am 23. November 2023 fand in Brüssel das Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) statt. Im Mittelpunkt standen der hindernisfreie Handel und aktuelle handelspolitische Entwicklungen.

Die Delegationen beider Seiten betonten die Bedeutung der engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Zudem diskutierten sie die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Marktzugang. Die Schweiz forderte die EU erneut auf, die Schutzmassnahmen für Stahlprodukte einzustellen oder sicherzustellen, dass sie den bilateralen Handel nicht behindern. Darüber hinaus regte die Schweiz an, die Herkunftsnachweispflicht bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlvorprodukten aus Russland im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland auszusetzen. Diese Nachweispflicht stellt eine Belastung für Unternehmen dar und ist aus Sicht der Schweiz im Verhältnis zur EU nicht notwendig, da die Schweiz ähnliche Sanktionen wie die EU verhängt.

Beide Seiten tauschten sich auch über aktuelle Entwicklungen in der Handelspolitik aus. Die EU arbeitet derzeit an einer Verordnung zu kritischen Rohstoffen und schliesst internationale Partnerschaften ab. Angesichts der starken Integration der Produktionsketten zwischen der Schweiz und der EU betonte die Schweiz die Bedeutung offener Märkte. Sie forderte die EU auch auf, den administrativen Aufwand für Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit ihrem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) auf ein Minimum zu reduzieren, um den Handel zwischen den beiden Parteien nicht zu beeinträchtigen. Die Schweiz begrüsste die Ausnahme von der Abgabepflicht aufgrund der bestehenden Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Ausserdem informierte die Schweiz über ihren autonomen Abbau der Industriezölle, der ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

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