Durch die Gesetzesvorlagen mit der flächendeckenden Photovoltaikpflicht auf Dächern wird bei der Energiewende beinahe gänzlich auf Solarenergie gesetzt. Wir befürworten, dass Solarenergie ein Teil der Energiewende ist. Mit den Gesetzesänderungen werden jedoch Fakten geschaffen, obwohl für die konkrete Umsetzung der in den Strategien 2050 definierten Ziele (Erhöhung des Eigenversorgungsgrades und CO2-Neutralität bis 2050) noch vieles in Prüfung ist, wie aus dem Bericht der Regierung zur Stromversorgungssicherheit aus dem Jahre 2022 entnommen werden kann:
a.) Solarenergie/Photovoltaik: «Im Winterhalbjahr bzw. für die Verbesserung der Versorgungssicherheit ist die Wirkung jedoch beschränkt. […] Insbesondere Fassadenanlagen, freistehende PVA und Doppelnutzungen sind in Liechtenstein noch kaum anzutreffen. Die Rahmenbedingungen dafür sollen klar geregelt werden.»
b.) Windenergie: «Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund technischer Fortschritte bei den Anlagen zukünftig auch neue Standorte einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Im Gegensatz zu Photovoltaik hat die Windenergie den Vorteil, dass der Strom verstärkt im Winterhalbjahr produziert werden kann. Die Regierung wird daher die weiteren Entwicklungen im Bereich der Windenergie genau verfolgen.»
c.) Rheinkraft: «Eine Neuplanung eines Kraftwerkprojekts am Alpenrhein beansprucht
Zeit und erhebliche Ressourcen. Sie erfordert vorgängig eine umfassende
Aufarbeitung bestehender und die Ausarbeitung zusätzlicher neuer
Grundlagen. […] Die Regierung wird im Rahmen der Internationalen
Regierungskommission Alpenrhein die Thematik weiterverfolgen.»
Darüber hinaus sind weitere Themen wie Windenergie in Ruggell, Stromspeicherung, Wasserstoff, Strombezug von der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs oder das Projekt Photovoltaikanlage im alpinen Raum in Abklärung. Fazit: Die Regierung beobachtet, verfolgt weiter, prüft, möchte regeln oder klärt ab. Dies belegt, dass die Regierung ihre Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen hat und somit auch noch kein landesweites Gesamtkonzept vorliegen kann. Mit den Gesetzesvorlagen soll der dritte Schritt also vor dem zweiten Schritt gemacht werden.
Mit diesen Gesetzesänderungen wird beinahe ausschliesslich auf die Karte Solarenergie gesetzt. Wir befürworten eine Klima- und Energiepolitik, bei welcher zuerst frei von Ideologie und unvoreingenommen alle Zahlen, Daten und Fakten erarbeitet werden, auf deren Basis ein Gesamtkonzept erstellt und dann die konkrete Umsetzung definiert wird – nicht umgekehrt. Deshalb: 2 x Nein am 21. Januar 24.
Referendumskomitee gegen die Abänderung des Baugesetzes