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Unvollständige Wahlunterlagen im Kanton St.Gallen

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Einige wahlberechtigte Bürger im Kanton St.Gallen haben unvollständige Wahlunterlagen für den bevorstehenden Urnengang am 22. Oktober 2023 erhalten. Die Staatskanzlei bittet daher alle Wahlberechtigten, die Vollständigkeit ihres Wahlmaterials zu überprüfen und sich bei ihrer jeweiligen Gemeinde zu melden, falls etwas fehlen sollte.

Insgesamt wurden rund 330.000 Wahlunterlagen für die Erneuerungswahlen am 22. Oktober 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Die Staatskanzlei wurde von verschiedenen Gemeinden darauf aufmerksam gemacht, dass einige Bürger unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben.

In 43 der bisher bekannten Fälle fehlten der Wahlzettel und teilweise auch die Wahlanleitung für die Erneuerungswahl der St. Gallischen Mitglieder des Ständerates. In den restlichen 8 Fällen erhielten die Wahlberechtigten nicht alle Listen für die Nationalratswahl. Den betroffenen Bürgern wurden bereits Ersatzmaterialien von ihren Wohnsitzgemeinden ausgehändigt.

Die fehlenden Wahlzettel für die Ständeratswahl sind auf ein technisches Problem einer Verpackungsmaschine zurückzuführen. Diese Maschine hat nur das Wahlmaterial derjenigen Wahlberechtigten verpackt, die sich für die elektronische Stimmabgabe in den Gemeinden Goldach, Rapperswil-Jona, Kirchberg, Vilters-Wangs und Widnau angemeldet haben.

Im Fall der unvollständigen Wahlzettel-Sets für die Nationalratswahl hat die Druckerei eine geringe Anzahl von Broschüren mit fehlerhaften Abzügen für die Verpackung freigegeben. Die betroffenen Gemeinden lassen sich dabei nicht genauer eingrenzen. Die Staatskanzlei geht jedoch davon aus, dass nur eine sehr geringe Anzahl von unvollständigen Wahlunterlagen ausgeliefert wurde.

Die Staatskanzlei ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, ihre zugestellten Wahlunterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die Wahlunterlagen sollten eine Broschüre mit 29 vorgedruckten Listen und einer leeren Liste, einen Wahlzettel und eine Wahlanleitung für die Ständeratswahlen enthalten. Sollte etwas fehlen, können die vollständigen Unterlagen bei der Wohnsitzgemeinde angefordert werden. Alle Gemeinden sind informiert und angewiesen, fehlendes oder fehlerhaftes Wahlmaterial zu ersetzen.

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