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Diskussion über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Liechtensteinischer Landtag
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Vor der Mittagspause diskutierten die Abgeordneten noch über steuerliche Entlastung erwerbstätiger Familien. Die Abgeordnete Franziska Hoop (FBP) eröffnete die Debatte und erklärte die Beweggründe hinter dem Postulat:

Das Postulat zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren, indem die jährliche Steuerlast auf Einkommen, das der Familie gar nicht zur Verfügung steht, verringert wird. Die FBP betont die Bedeutung, dass Arbeit in allen Einkommensklassen lohnen sollte und dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden muss.

Die Hauptanliegen des Postulats sind:

  • Die Überprüfung der Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten in Zukunft als ausserordentliche Gewinnungskosten zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs einzubeziehen.
  • Die Untersuchung, wie diese ausserordentlichen Gewinnungskosten als verhältnismässige Betreuungspauschale pro Tag definiert werden können.
  • Die Einschätzung bis zu welchem Alter eines Kindes diese Massnahme gelten sollte.

Hoop betonte, dass die Kosten für die Kinderbetreuung als Gewinnungskosten betrachtet werden sollten, ähnlich wie Fahrt- oder Verpflegungskosten, da sie eine Voraussetzung dafür sind, dass erwerbstätige Eltern überhaupt arbeiten können. Sie betonte auch, dass das Ziel nicht darin besteht, das traditionelle Familienmodell zu benachteiligen, sondern vielmehr eine Angleichung der Steuerlast für erwerbstätige Doppelverdiener mit Kindern an erwerbstätige Doppelverdiener ohne Kinder herbeizuführen.

Walter Frick (VU) äusserte Bedenken hinsichtlich der steuerlichen Entlastung und betonte, dass eine solche Massnahme dazu führen könnte, dass vor allem diejenigen begünstigt werden, die ohnehin schon zu den reicheren Steuerzahlern gehören. Er erinnerte daran, dass die Freie Liste in der Vergangenheit ähnliche Vorschläge kritisiert hatte.

Manfred Kaufmann (VU) lobte das Postulat und betonte die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er wies darauf hin, dass einkommensschwache Familien bereits durch die direkte Subventionierung der Kinderbetreuungsplätze unterstützt werden und argumentierte, dass zusätzliche steuerliche Abzüge für diese Familien weniger effektiv wären.

Herbert Elkuch (DPL) sprach sich gegen das Postulat aus und betonte, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen Familien mit externer Kinderbetreuung und Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, schaffen würde. Er forderte eine uneingeschränkte Gleichbehandlung der Familienmodelle.

Karin Zech-Hoop (FBP) argumentierte für eine breitere Betrachtung der Kinderbetreuung und betonte die Vielfalt der Modelle, die berücksichtigt werden sollten. Sie betonte die Wichtigkeit von Objektivität und Wahlfreiheit für die Eltern bei der Auswahl der Betreuungsform.

Thomas Rehak (DpL) äusserte ähnliche Bedenken hinsichtlich der Ungleichbehandlung der Familienmodelle wie Herbert Elkuch und betonte, dass bereits Subventionen für die externe Kinderbetreuung existieren.

Manuela Haldner-Schierscher (FL) äusserte grundsätzliche Zustimmung zur Prüfung der steuerlichen Entlastung erwerbstätiger Eltern und zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als ausserordentliche Gewinnungskosten. Sie betonte jedoch die Notwendigkeit, die Auswirkungen dieses Modells mit anderen geplanten Vorlagen zur Elternzeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzustimmen. Ihre Bedenken bezogen sich auch auf die Gleichbehandlung verschiedener Familienmodelle, insbesondere auf die Familien, die im Familienkreis Betreuungsaufgaben übernehmen. Sie fragte, wie diese Familien in diesem Modell berücksichtigt werden könnten, wenn sie die Betreuung nicht im Familienverbund organisieren können.

Ausführungen von der Regierung

Regierungschef Daniel Risch äusserte seine Überraschung über die Einreichung des Postulats, da er bereits Antworten zu ähnlichen Fragen in der Vergangenheit gegeben hatte. Er betonte, dass die Antworten in der Interpolation Verantwortung und anderen Beantwortungen bereits geliefert wurden. Er wies darauf hin, dass das Postulat den Fokus auf die steuerliche Entlastung einkommensstarker erwerbstätiger Familien lege und nicht auf die breite Entlastung erwerbstätiger Familien. Er äusserte auch Verwirrung über die Formulierung der ausserordentlichen Gewinnungskosten, insbesondere im Hinblick auf die Kosten für Grosselternbetreuung, bei der kein Geld ausgegeben wird.

Abstimmung

Am Ende stimmten nur 10 Abgeordnete für die Überweisung des Postulats an die Regierung, was nicht ausreichte, um es zu verabschieden. Damit bleibt die Frage der steuerlichen Entlastung erwerbstätiger Familien vorerst ungelöst.

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