Weniger Bürokratie: Liechtensteins Mittelstand wird von Nachhaltigkeitsberichten befreit

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Für die Liechtensteiner Wirtschaft ist es eine gute Nachricht: Die aufwendige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fällt für die allermeisten Unternehmen im Land weg. Nach Angaben von Regierungsrat Emanuel Schädler bleiben künftig nur noch etwa sechs Unternehmen berichtspflichtig, darunter drei Banken. Am Dienstag hat die Regierung die Stellungnahme zu den Fragen aus der ersten Lesung verabschiedet. Damit rückt die Entlastung in greifbare Nähe: Die Gesetzesänderung soll am 1. März 2027 in Kraft treten.

Berichtspflicht erst ab 1000 Mitarbeitern

Mit der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze setzt Liechtenstein die sogenannte „Omnibus I“-Richtlinie der EU um, soweit sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft. Künftig müssen nur noch Unternehmen oder Konzerne einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, die mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen und zugleich Nettoumsatzerlöse von über 450 Millionen Euro erzielen. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.

Wie gross der Schritt ist, zeigt der Vergleich mit der ursprünglichen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Sie hätte bereits grosse Unternehmen ab 250 Mitarbeitern erfasst, sofern diese ein weiteres Grössenkriterium bei Umsatz oder Bilanzsumme erfüllten. Laut Regierung werden nun zahlreiche Unternehmen von Berichtspflichten befreit, die schon in naher Zukunft gegriffen hätten. EU-weit schrumpft der Kreis der Betroffenen von ursprünglich rund 50’000 auf etwa 5000 Unternehmen.

Mittelstand profitiert doppelt

Für die mittelständischen Betriebe im Land ist die Entlastung gleich in zweifacher Hinsicht spürbar. Zum einen entfällt die eigene Berichtspflicht. Zum anderen schützt die Richtlinie kleinere Unternehmen künftig vor einer Berichtspflicht durch die Hintertür. Bisher drohte, dass grosse berichtspflichtige Kunden ihre Zulieferer mit umfangreichen Fragebögen zu Nachhaltigkeitsdaten eindecken. Neu dürfen sie von Geschäftspartnern mit bis zu 1000 Mitarbeitern nur noch jene Angaben verlangen, die ein freiwilliger EU-Standard für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Gerade für exportorientierte Zulieferer, die mit Grosskonzernen im EU-Raum zusammenarbeiten, ist das eine wichtige Erleichterung.

Auch die wenigen Unternehmen, die weiterhin berichten müssen, werden entlastet. Die EU-Kommission hat die europäischen Berichtsstandards (ESRS) im Juli 2026 überarbeitet. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt dabei um rund 61 Prozent. Die neuen Standards gelten ab dem Geschäftsjahr 2027.

Regierung setzt auf Tempo

Liechtenstein hatte die CSRD aufgrund seiner EWR-Verpflichtungen per 1. Juli 2024 übernommen. Die Regierung räumte selbst ein, dass die Berichterstattung für die betroffenen Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Entsprechend hat sie früh angekündigt, die Erleichterungen aus dem „Omnibus I“-Paket in vollem Umfang und so schnell wie möglich umzusetzen. Als ersten Schritt übernahm Liechtenstein bereits die sogenannte „Stop the Clock“-Richtlinie, welche die Erstanwendung für einen grossen Teil der Unternehmen um zwei Jahre verschob.

Die nun umgesetzte Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 schränkt den Anwendungsbereich endgültig ein. Damit die Unternehmen rasch und umfassend profitieren können, soll die Vorlage bereits am 1. März 2027 in Kraft treten – knapp drei Wochen vor Ablauf der Umsetzungsfrist in der EU.

Breite Unterstützung im Landtag

Im Landtag fand die Vorlage breite Zustimmung. In der Oktober-Sitzung trat das Parlament mit 23 von 25 Stimmen darauf ein. Martin Seger (DpL) betonte, die EU habe eingestanden, mit ihrer Regulierung zu weit gegangen zu sein. Er mahnte zugleich, Liechtenstein hinke selbst bei der Korrektur noch hinterher. Kritik kam von der Freien Liste: Sandra Fausch (FL) bezeichnete die abgeschwächte Richtlinie als Farce.

Mit der Stellungnahme der Regierung ist nun der Weg für die zweite Lesung frei.