EGMR rügt Schweiz im Fall Brian Keller
EGMR in Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Fall Brian Keller festgestellt. Die Schweiz muss dem 31-Jährigen 5000 Franken zahlen. Mit seinen Beschwerden gegen die Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies blitzte Keller in Strassburg hingegen ab.
Keller sass von August 2018 bis März 2021 in der Pöschwies in Regensdorf ein, zeitweise 23 Stunden am Tag in Einzelhaft. An Wochenenden und Feiertagen wurde ihm der einstündige Hofgang verwehrt. Dagegen wehrte er sich bis vor das Bundesgericht.
Während dieses Verfahren lief, demolierte Keller seine Zelle. Die Information darüber gelangte in die Akten. Keller erhielt vor dem Bundesgericht aber keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Darin sieht der EGMR eine Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Die Information sei für den Ausgang des Verfahrens relevant gewesen.
Haftbedingungen nicht geprüft
Seine weiteren Rügen – Keller berief sich auf das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie auf das Recht auf Achtung des Privatlebens – erklärte der Gerichtshof für unzulässig. Keller habe in diesen Punkten den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Ob die Haftbedingungen in der Pöschwies menschenrechtskonform waren, hat der EGMR deshalb nicht geprüft.
Die 5000 Franken decken Anwalts- und Verfahrenskosten. Keller hatte dafür über 530’000 Franken gefordert. Eine Genugtuung erhält er nicht: Die Feststellung der Rechtsverletzung sei Wiedergutmachung genug, befand das Gericht. Keller hatte die beiden Beschwerden 2021 eingereicht.
Hängige Verfahren
Bekannt wurde Keller 2013 unter dem Pseudonym „Carlos“. Ein Fernsehbericht über die hohen Kosten seines Sondersettings im Jugendstrafvollzug löste damals eine landesweite Debatte aus, das Setting wurde abgebrochen.
Im November 2023 wurde Keller aus der Haft entlassen. Seither geriet er mehrfach erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Unter anderem schlug er einen Kontrahenten nieder, nachdem sich die beiden in den sozialen Medien gegenseitig provoziert hatten. Dieses Verfahren ist ebenso hängig wie ein Verfahren vor dem Zürcher Obergericht wegen Auseinandersetzungen mit Gefängnispersonal.

