Regierung erteilt der Initiative „JA zu Bargeld“ eine rechtliche Abfuhr
Jürgen Schädler und Herbert Elkuch reichen die Petition "Jah zum Bargeld" ein
Die Volksinitiative „JA zu Bargeld“ verstösst nach Ansicht der Regierung gleich in mehrfacher Hinsicht gegen höherrangiges Recht – gegen die Verfassung ebenso wie gegen den Währungsvertrag mit der Schweiz und das EWR-Abkommen. Das Anliegen selbst hält die Regierung dagegen für berechtigt: Sie will die Rahmenbedingungen für Bargeld nun von sich aus prüfen. Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung wurde am Dienstag verabschiedet.
Was die Initianten wollen
Hinter dem Begehren stehen Jürgen Schädler und Herbert Elkuch, der bis Februar 2025 zwölf Jahre lang für die DpL im Landtag sass. Die beiden hatten die Initiative am 19. Februar 2026 bei der Regierung zur Vorprüfung eingereicht.
Ihr Kernanliegen: Bargeld soll als gesetzlich garantiertes Zahlungsmittel für Konsum- und Dienstleistungszahlungen verankert werden. Dazu soll das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung um einen neuen Absatz 2a in Artikel 1 ergänzt werden, wonach Münzen und Banknoten bei entsprechenden Zahlungen grundsätzlich anzunehmen sind. Gegen digitale Zahlungsmittel richte sich das Begehren ausdrücklich nicht, betonten die Initianten bei der Einreichung – Kreditkarten, Mobile Payment und Online-Zahlungen sollen uneingeschränkt möglich bleiben.
Vier rechtliche Konfliktpunkte
Die Regierung ist nach dem Volksrechtegesetz verpflichtet, angemeldete Initiativbegehren auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen sowie auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen zu prüfen. Aufgrund der besonderen rechtlichen Komplexität holte sie dafür ein unabhängiges Expertengutachten ein.
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Die Initiative ist gemäss ihrem Wortlaut weder mit der Verfassung noch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar. Im Einzelnen nennt die Regierung vier Konfliktpunkte:
- die von der Verfassung geschützte Handels- und Gewerbefreiheit,
- den in der Verfassung verankerten Gleichheitssatz,
- die Verpflichtungen Liechtensteins aus dem Währungsvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- die Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EWR-Abkommen.
Zudem könnte die vorgeschlagene Regelung nach Einschätzung der Regierung künftig zu Konflikten mit dem EWR-Geldwäschereirecht führen. Die Initiativvorlage wurde ausserdem legistisch geprüft; die notwendigen Korrekturen sind im Bericht ausgewiesen.
Anliegen ja, Wortlaut nein
Trotz des negativen Befunds geht die Regierung in ihrer inhaltlichen Stellungnahme auf Distanz zu einer reinen Abwehrhaltung. Sie weist auf die grosse Bedeutung von Bargeld und dessen wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen hin – und nimmt das mit der Initiative verfolgte Anliegen zum Anlass, die bestehenden Rahmenbedingungen für den Zugang zu, die Nutzung und die Akzeptanz von Bargeld in Liechtenstein zu prüfen.
Damit greift die Regierung genau jene Sorge auf, die die Initianten ins Feld führen: Zwar könne in Liechtenstein derzeit noch weitgehend bar bezahlt werden, doch ohne klare gesetzliche Regelung drohe mit fortschreitender Digitalisierung ein schleichender Rückbau der Bargeldinfrastruktur – von den Bankomaten bis zur Bargeldverarbeitung.
Wie es weitergeht
Der Entscheid der Regierung bedeutet nicht das Aus für das Begehren. Der Bericht und Antrag geht nun an den Landtag, der über das weitere Vorgehen befindet. Setzt der Landtag die Initiative nicht direkt um, können die Initianten mit der Unterschriftensammlung beginnen: Für eine Gesetzesinitiative sind die Unterschriften von mindestens 1000 Stimmberechtigten erforderlich.

