Japankäfer breitet sich aus: Liechtensteins Gemeinden von Massnahmen betroffen

Massnahmen gegen den Japankäfer

Der Japankäfer hat sich in Liechtenstein und im angrenzenden Raum Werdenberg festgesetzt. Der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein leiten deshalb ab Mittwoch, 19. August 2026, in Absprache mit dem Bund Bekämpfungsmassnahmen ein. Betroffen sind sämtliche Gemeinden Liechtensteins – teils mit sofort geltenden Verboten für Bewässerung, Grüngut und Pflanzentransporte.

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat Liechtenstein und den Kanton St. Gallen beauftragt, die Ausbreitung des hochschädlichen, gebietsfremden Käfers einzudämmen. An einem gemeinsamen Medienanlass erläuterten Bruno Inauen, Leiter des Landwirtschaftsamts des Kantons St. Gallen, Sebastian Menzel, Abteilungsleiter Landwirtschaft im Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft, sowie Nina Thomas, Beraterin Pflanzenschutz am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen, welche Regeln nun gelten – und weshalb die Bevölkerung dabei die entscheidende Rolle spielt.

Neun von dreizehn Käfern in Liechtenstein

Bislang wurden in der Region dreizehn Japankäfer nachgewiesen. Neun davon entfielen auf Liechtenstein. Von einer grossen Population könne noch nicht gesprochen werden, betonte Sebastian Menzel. Der Käfer mache jedoch vor Landesgrenzen nicht halt – entsprechend gross ist das ausgewiesene Gebiet.

Der Schädling ist ein Allesfresser: Er frisst Bäume kahl und schädigt Wiesen, seine Eier legt er bevorzugt in feuchte Grünflächen. Besonders gerne befällt er Reben. Der Weinbau dürfte damit zu den am stärksten gefährdeten Kulturen zählen.

Befallsherd: Kein Wasser auf den Rasen

Im Umkreis von einem Kilometer um einen Käferfundort – dem sogenannten Befallsherd – gelten ab sofort drei Regeln:

Grünflächen nicht bewässern. Rasen, Wiesen und Weiden, auch in Park- und Sportanlagen, dürfen bis Ende September 2026 nicht bewässert werden. Ausgenommen sind Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen. Feuchter Boden ist für die Eiablage entscheidend – trockene Flächen entziehen dem Käfer die Kinderstube.

Schnittgut richtig entsorgen. Schnittgut von Bäumen, Sträuchern oder Rasenflächen darf bis Ende September 2026 ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden. Die Anlage ist so ausgerüstet, dass Larven im Kompostierprozess sicher abgetötet werden.

Pflanzen nicht transportieren. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen den Befallsherd nicht verlassen. Diese Regel gilt vorerst unbefristet.

Diese Massnahmen betreffen einen Grossteil der Einwohner der Gemeinden Eschen-Nendeln, Gamprin-Bendern, Schaan und Vaduz.

Pufferzone: Einschränkungen ab dem ersten Kilometer

In der Pufferzone – dem Gebiet von einem bis sechs Kilometern um einen Fundort – ist der Transport von Schnittgut nach draussen vom 1. Juni bis zum 30. September untersagt. Innerhalb der Pufferzone sowie in die Befallszone zur VfA Buchs bleibt der Transport erlaubt. Nicht betroffen von den Einschränkungen sind Baumstämme, hinreichend trockenes Heu, Siloballen und Maissilage.

Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen ab dem 1. Juni 2027 und danach unbefristet nicht mehr aus der Pufferzone hinausgebracht werden.

Betroffen sind alle übrigen Gemeinden Liechtensteins: Balzers, Mauren-Schaanwald, Planken, Ruggell, Schellenberg, Triesen und Triesenberg. Einige Gemeinden sind nur teilweise betroffen, insbesondere Balzers mit wenigen Parzellen am Rand.

Gartenbau und Bauwirtschaft mit Zusatzauflagen

Für zwei Branchen gelten weitergehende Einschränkungen. Im Gartenbau darf im Befallsherd produzierter Rollrasen das Gebiet nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nur ausgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Larven vorhanden sind.

Für die Bauwirtschaft gilt: Oberflächenschichten bis zu 30 Zentimeter Tiefe dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden. Erdmaterial darf innerhalb des Befallsherds verschoben werden, nicht aber darüber hinaus. Ausnahmen sind möglich, allerdings nur unter Auflagen – etwa mit einem Zwischendepot, das mit einem Netz abgedeckt wird, damit die Eiablage verhindert wird. Die bekannten Betriebe der Region wurden bereits mit einer Verfügung informiert.

Die Zonen wurden nicht entlang von Strassen, sondern parzellenscharf gezogen. Ist eine Parzelle auch nur angeschnitten, gehört sie vollständig zum Befallsherd beziehungsweise zur Pufferzone. Liegt sie ganz ausserhalb, gilt sie als unbelastet. Das kann zu kuriosen Situationen führen, wenn der eine Hausbesitzer seinen Rasen nicht mehr bewässern darf, der Nachbar hingegen schon. Über eine öffentlich zugängliche Karte lässt sich einsehen, welche Parzelle in welche Zone fällt.

Fallen mit Lockstoff – Kontrolle alle drei Tage

Nina Thomas
Nina Thomas, Beraterin Pflanzenschutz Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen

Zur Überwachung sind in der Region Fallen aufgestellt. Sie kombinieren einen Duftstoff, der vor allem die Weibchen anzieht, mit einem Pheromon. Die Käfer werden angelockt, rutschen ab und sammeln sich im unteren Behälter. Die Fallen werden alle drei Tage kontrolliert, damit der Lockstoff rechtzeitig ersetzt werden kann.

Die bisherige Fangmenge nehme sich im Vergleich bescheiden aus, erläuterte Nina Thomas. Aus dem Tessin gebe es Bilder von Fallen, die randvoll mit Käfern seien. Genau dieses Szenario soll im Rheintal verhindert werden.

Trockenheit als unerwarteter Verbündeter

Die anhaltende Trockenheit hat der Landwirtschaft in Liechtenstein stark zugesetzt. Bei der Bekämpfung des Japankäfers erweist sie sich hingegen als Vorteil: Trockene Böden erschweren die Eiablage und die Entwicklung der Larven. Sebastian Menzel zeigte sich entsprechend zuversichtlich, dass die Population weiter eingedämmt werden kann.

Grenzüberschreitend abgestimmt

Liechtenstein hat eine eigene Verfügung erlassen, die sinngemäss den St. Galler Anordnungen entspricht. Unterschiedliche Regeln in unmittelbarer Nachbarschaft hätten keinen Sinn ergeben, hielt Menzel fest. Die Abstimmung zwischen Vaduz, St. Gallen und dem Bund sei eng erfolgt, Widersprüchlichkeiten gebe es keine.

Die grösste Herausforderung liegt derzeit weniger in der Technik als in der Information. Vor Ort werden Plakate mit den Massnahmen aufgestellt – in je einer Variante für den Befallsherd und für die Pufferzone. Zusätzlich werden sämtliche verfügbaren Kanäle bespielt, von der Tageszeitung bis zu den Gemeindeinformationen.

Denn ohne Mitwirkung der Bevölkerung greifen die Massnahmen nicht. Bleibt sie aus, drohen entweder noch einschneidendere Auflagen oder genau jene Schäden in Landwirtschaft, öffentlichen Anlagen und Privatgärten, die man verhindern will.

Nächste Bewährungsprobe im Juli

In der Gemeinde Grabs, die zu grossen Teilen in der Pufferzone und mit einem kleinen Teil im Befallsherd liegt, steht derzeit die Grüngutentsorgung im Zentrum. Verhindert werden soll, dass lebende Käfer mit dem Grüngut in andere Gebiete gelangen. Nötig ist eine geordnete Kompostführung auf festem Boden mit kontrollierter Temperatur, damit allfällige Larven absterben und keine neuen einwandern können.

Das eigentliche Grossthema folgt im kommenden Jahr: Anfang bis Mitte Juli beginnt die Flugphase der erwachsenen Käfer. Bis dahin soll die Bevölkerung so weit informiert sein, dass sie den Schädling im eigenen Garten erkennt und meldet.

hitze.li