Google muss Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
Nach acht Jahren Rechtsstreit ist das letzte Wort gesprochen: Google muss die von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Die Richter in Luxemburg wiesen den Einspruch des Konzerns und seiner Muttergesellschaft Alphabet in letzter Instanz ab. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hielt der EuGH am Mittwoch fest.
Im Zentrum des Verfahrens stehen vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Betriebssystem Android wird von Google entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos – sein Geld verdient der Konzern vor allem mit der Suchmaschine und der damit verbundenen Werbung. Wer als Hersteller Google-Dienste wie den App-Store Play einbinden wollte, musste ein ganzes Paket von Google-Apps installieren, darunter die Google-Suche und den Browser Chrome. So stellte der Konzern sicher, dass seine wichtigsten Produkte auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.
Ursprüngliche Strafe lag noch höher
Die EU-Kommission wertete diese Kopplungspraktik als Missbrauch der Marktmacht und verhängte 2018 ein Bussgeld von 4,3 Milliarden Euro – die bis heute höchste Wettbewerbsstrafe der Brüsseler Behörde. Sie kritisierte zudem eine Vereinbarung, die es Herstellern von Geräten mit Google-Diensten untersagte, Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen zu verkaufen.
Google änderte seine Geschäftspraktiken zwar, klagte aber gegen den Entscheid. In erster Instanz reduzierte das Gericht der EU die Strafe 2022 lediglich um rund 200 Millionen auf 4,1 Milliarden Euro. Grund für die Senkung: Bei den Zahlungen von Google an grosse Hersteller und Mobilfunkbetreiber für die exklusive Vorinstallation der Such-App habe die Kommission eine tatsächliche Behinderung von Wettbewerbern nicht hinreichend belegt.
Verbraucherschützer begrüssen das Urteil
Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC begrüsste den Entscheid. Aus ihrer Sicht macht das Urteil deutlich, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung nicht dazu nutzen dürfen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einzuschränken.
Google zeigte sich enttäuscht. Der Konzern hatte im Verfahren argumentiert, die Kopplung von Google-Suche und Chrome sei notwendig gewesen, um Einnahmen aus seinen Investitionen in das kostenlose Betriebssystem Android zu erzielen.
Nicht die erste Milliardenstrafe
Für Google ist es nicht der erste Rückschlag in Europa. 2024 bestätigte der EuGH eine Milliardenstrafe wegen des Preisvergleichsdiensts des Konzerns. Erst am Mittwoch verurteilte zudem ein schwedisches Gericht den Tech-Riesen dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Finanziell kann der Konzern die Bussgelder bislang gut verkraften – das Online-Werbegeschäft floriert.

