EU gibt KI-Anbietern Leitfaden zur Inhaltskennzeichnung

Gebäude der EU in Brüssel

Gebäude der EU in Brüssel | Foto: Gregor Meier

Die EU-Kommission hat ChatGPT, Claude und anderen Anbietern künstlicher Intelligenz einen Praxisleitfaden für die bald verpflichtende Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgelegt. Das Dokument gibt konkrete Empfehlungen, wie generierte oder manipulierte Inhalte für Nutzer klar erkennbar gemacht werden sollen.

Videos und Fotos sollen den Vorschlägen zufolge durch Etiketten in einer Ecke des Bildausschnitts als „KI-generiert“ oder „KI-modifiziert“ markiert werden. Bei Videos sollte die Kennzeichnung direkt zu Beginn erscheinen und entweder dauerhaft eingeblendet bleiben oder zumindest in regelmässigen Abständen wieder auftauchen.

Für manipulierte Bilder empfiehlt die Kommission zusätzlich interaktive Elemente: Eine Einblendung könnte etwa erscheinen, wenn der Nutzer mit der Maus über ein von KI verfälschtes Gesicht fährt.

Bei Audiodateien – etwa KI-generierten Podcasts – soll ein gesprochener Hinweis gleich zu Beginn auf die künstliche Herkunft hinweisen. Für Texte sehen die Vorschläge KI-Etiketten über dem Text oder nahe der Überschrift vor.

Eine Ausnahme gilt für Satire und andere Kunstformen: Dort sollen die Kennzeichnungen den Genuss des Werks nicht zu stark beeinträchtigen, wie aus dem Verhaltenskodex der Brüsseler Behörde hervorgeht.

Die vorgestellten Leitlinien sind rechtlich nicht verbindlich. Sie dürften der Kommission jedoch als Massstab dienen, wenn sie die Einhaltung des verbindlichen EU-KI-Gesetzes überprüft. Die neuen Regeln treten grundsätzlich Anfang August in Kraft – für grosse Anbieter gilt wegen einer beschlossenen Verschiebung von Teilbereichen aber erst ab Dezember volle Verbindlichkeit.

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