58 Baustellen: Wo Liechtenstein bei den Menschenrechten nachhinkt
Alicia Längle und Christian Blank bei der Präsentation des Monitoringbericht 2025 | Foto: Gregor Meier
Gehörlose können keinen Notruf absetzen. Untersuchungshäftlinge werden nicht von Strafgefangenen getrennt. Massnahmen gegen Armut liegen seit Jahren ausgearbeitet in der Schublade. Der Monitoringbericht 2025 des Vereins für Menschenrechte (VMR) zeigt in neun Themenbereichen, wo Liechtenstein handeln müsste – und es bisher nicht getan hat. Heute Präsentierte Geschäftsführerin Alicia Längle gemeinsam mit weiteren Vorstandsmitgliedern die Details der Öffentlichkeit.
Der VMR ist per Gesetz verpflichtet, jährlich über die Menschenrechtssituation in Liechtenstein zu berichten. Der aktuelle Bericht umfasst rund 80 Seiten und deckt Themen von Freiheitsrechten über Migration bis hin zu Nachhaltigkeit ab. Neben dem Monitoringbericht betreibt der VMR eine Beratungsstelle für Menschen, die Menschenrechtsverletzungen erlebt haben oder befürchten. Die Nachfrage steigt: 2025 verzeichnete der Verein 73 Beratungen, gegenüber 57 im Vorjahr. Besonders gefragt waren die Stellen für Kinderrechte und Behinderung.
Zu den positiven Entwicklungen des vergangenen Jahres zählt der VMR das Inkrafttreten der Ehe für alle und der bezahlten Elternzeit per 1. Januar 2025. Liechtenstein unterzeichnete zudem im Februar die KI-Rahmenkonvention des Europarats – den weltweit ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu künstlicher Intelligenz, Menschenrechten und Rechtsstaat. Auch das neue Medienförderungsgesetz und der Start der Vernehmlassung zur Gleichstellungsstrategie werden als Fortschritte gewürdigt.
Freiheitsrechte: Haftbedingungen und Antikorruption
Im grössten Kapitel des Berichts, den Freiheitsrechten, empfiehlt der VMR unter anderem eine unabhängige Beschwerdestelle für Personen, deren Freiheit beschränkt wird. Wer unrechtmässig inhaftiert oder von der Polizei falsch behandelt werde, habe derzeit kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Ausserdem fehle beim Eintritt ins Gefängnis standardmässig eine medizinische Untersuchung – ein Mangel, den auch der Nationale Präventionsmechanismus festgestellt habe. Untersuchungshäftlinge würden nicht getrennt von anderen Gefangenen untergebracht, was ebenfalls nicht dem Standard entspreche.
Im Bereich Korruptionsbekämpfung regt der VMR eine nationale Antikorruptionsstrategie sowie Verhaltenskodizes für Polizei und Landtag an. Beim Thema Meinungsfreiheit begrüsst der Bericht den geplanten Journalistenkodex, hält aber dessen Umsetzung noch für ausstehend. Im Bereich Religionsfreiheit empfiehlt der VMR ein Gesetz, das alle Religionsgemeinschaften gleichbehandelt – bisher geniesse die katholische Kirche eine Vorzugsstellung in der Verfassung. Ergänzend spricht sich der VMR für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz aus.
Migration: Rechtsschutz und Schutzstatus
Christian Blank, stellvertretender Geschäftsführer und zuständig für den Fachbereich Migration und Soziales, stellte die Empfehlungen im Asyl- und Migrationsbereich vor. Unter anderem plädiert der VMR dafür, die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen – eine Forderung, die seit Jahren wiederholt wird. Der Rechtsschutz im Asylverfahren solle gestärkt werden: Heute stehe den Betroffenen zwar eine Hilfsrechtsvertretung zur Verfügung, diese bestehe jedoch aus juristischen Laien. Der VMR regt an zu prüfen, ob eine unabhängige Rechtsvertretung möglich wäre.
Im Integrationsbereich fordert der Bericht mehr Ressourcen für die Umsetzung der Integrationsstrategie sowie die konsequente Einführung des Normalarbeitsvertrags für 24-Stunden-Betreuungspersonen. Dieser sei zwar von der Regierung beschlossen worden, jedoch noch nicht vollständig in Kraft.
Gesundheit und Soziales: Armut und Krankenkasse
Im Bereich Gesundheit und Soziales sieht der VMR bei der Armutsbekämpfung Nachholbedarf. Ein Armutsbericht mit konkreten Massnahmen liege zwar vor, die Umsetzung stehe aber noch aus. Beim Thema Krankenversicherung kritisiert der Bericht, dass für Personen mit Leistungsaufschub weder klare Kriterien gelten, wann dieser angeordnet wird, noch was genau als „Notfallbehandlung» zählt. Zudem müssten Betroffene weiterhin die volle Prämie bezahlen, ohne die vollen Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Wer das nicht tue, riskiere Schulden – was aus menschenrechtlicher Sicht problematisch sei.
Kinderrechte: Inklusion, Gewalt und Justiz
Helen Konzett, Ombudsperson für Kinder und Jugendliche, stellte vier der sieben Empfehlungen aus dem Kinderrechtskapitel vor. Eine fehlende Strategie zur schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen sei dringend nachzubessern – besonders beim Übergang in die Berufsbildung zeige sich, dass Lehrstellen weder in ausreichender Zahl noch in geeigneten Berufsfeldern vorhanden seien. Bei der psychischen Gesundheit von Kindern brauche es ein gezieltes Präventionsprogramm; einzelne Massnahmen wie der Ausbau der Schulsozialarbeit seien zwar vorhanden, reichten aber nicht aus.
Im Bereich Gewalt fehle ein nationaler Aktionsplan, der alle Formen – von sexuellem Missbrauch bis zu digitalem Mobbing – umfassend berücksichtige. Schliesslich empfiehlt der VMR eine kindgerechte Justiz: Kinder sollten bei Behörden- und Gerichtsverfahren besser begleitet und Informationen altersgerecht aufbereitet werden.
Als langjährige Forderung wiederholte der VMR den barrierefreien Notruf: Gehörlose Personen könnten derzeit nicht auf dem üblichen Weg einen Notruf absetzen. Nötig seien eine App-Lösung sowie ein stiller Notruf für Gefahrensituationen. Auch beim Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen bestünden erhebliche Lücken – Wahlunterlagen seien nicht barrierefrei zugänglich, und es sei unklar, wer überhaupt kandidieren oder abstimmen dürfe.
Gleichstellung: Istanbul-Konvention und Schwangerschaftsabbruch
Im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann mahnte von Reden eine breite Weiterbildung aller Behörden an, die mit von Gewalt betroffenen Personen in Kontakt stehen. Die Istanbul-Konvention sei seit 2021 ratifiziert, werde aber noch nicht konsequent umgesetzt. Als weiteres Thema nannte der VMR den Informationszugang rund um Schwangerschaftsabbrüche: Dieser sei für Betroffene derzeit unzureichend.
Fazit
Der Monitoringbericht 2025 dokumentiert Fortschritte, benennt aber auch anhaltende Lücken. „Die Menschenrechte sind keine Selbstverständlichkeit, sondern täglich neu umkämpftes Terrain», hält VMR-Präsident Wilfried Marxer im Vorwort fest. Der vollständige Bericht ist auf der Website des Vereins abrufbar.
