Landtag setzt Untersuchungskommission zum Landesspital ein

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Der Landtag hat mit 20 zu 5 Stimmen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Neubau des Landesspitals beschlossen. Der Entscheid fiel nach einer mehrstündigen Debatte, die sich zunächst vor allem um Verfahrensfragen drehte. Als Vorsitzende der PUK wurde Sandra Fausch (FL) gewählt.

Den Antrag auf Einsetzung der PUK hatten die beiden Abgeordneten der Freien Liste, Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch eingereicht, wie im April-Landtag angekündigt. Die Regierung reagierte mit einer 19-seitigen Stellungnahme, die den Abgeordneten tags darauf zugestellt wurde.

In der Debatte eröffnete Haldner-Schierscher die Ausführungen der FL und kritisierte, dass für die Würdigung der Stellungnahme weniger als eine Woche Zeit geblieben sei. Sie verwies auf den 57-seitigen GPK-Bericht vom September 2022, der die Verantwortlichkeiten von Regierung und Steuerungsausschuss für den Zeitraum 2019 bis 2022 bereits dokumentiere. Die Regierung halte den Antrag in seiner derzeitigen Fassung für „zeitlich und sachlich zu weit gefasst» – eine Einschätzung, welche die FL klar zurückwies.

Streit um das Verfahren

Breiten Raum nahm die Frage ein, wie eine PUK korrekt einzusetzen sei: in einem einzigen Beschluss oder in zwei Stufen – zuerst der Grundsatzentscheid, dann die Auftragsdefinition. Landtagspräsident Manfred Kaufmann vertrat die Auffassung, dass zwischen dem Minderheitenrecht auf Einsetzung einer Untersuchungskommission und der konkreten Ausgestaltung des Auftrags zu unterscheiden sei.

Dagegen wehrten sich Haldner-Schierscher und Thomas Rehak (DpL) vehement.

«Wenn Sie das Instrument einer parlamentarischen Untersuchungskommission schwächen wollen, wenn Sie tatsächlich den Landtag schwächen wollen, dann müssen Sie genau diesem Vorgehen zustimmen.»

Thomas Rehak

Er erinnerte an die Rezeptionsvorlage aus Deutschland, nach der der Einsetzungsbeschluss den im Antrag bezeichneten Untersuchungsgegenstand nicht abändern dürfe. Ein zweistufiges Verfahren würde das Minderheitenrecht „kastrieren», so Rehak, weil die Koalition den Auftrag jederzeit nach ihren Vorstellungen umschreiben könnte. Thomas Vogt (VU) und Daniel Seger (FBP) sahen das anders: Da der Antrag nur von zwei statt von sieben Abgeordneten eingereicht worden sei, brauche es für die Einsetzung ohnehin eine Mehrheit, weshalb auch der Auftrag von einer Mehrheit mitgetragen werden solle.

Martin Seger (DpL) kritisierte in scharfen Worten den Ton der Regierungsstellungnahme: „Sie vermittelt einmal mehr das Gefühl, als sehe sich die Regierung in einer übergeordneten Rolle gegenüber dem Landtag.» Die Regierung habe nicht die Aufgabe, dem Parlament vorzuschreiben, wie es seine Kontrollinstrumente zu gestalten habe. Christoph Wenaweser (VU) schloss sich dieser Kritik an, befürwortete aber eine gewisse Weite des Auftrags, damit die PUK ergebnisoffen arbeiten könne.

«Ich habe sogar Sorge, dass im Falle eines zu eng gefassten Auftrags gewisse Sachverhalte, die während der Tätigkeit der PUK zu Tage treten könnten, gar nicht verfolgt werden können»

Christoph Wenaweser

Regierungschefin Brigitte Haas stellte klar, dass die Regierung nicht gegen die PUK, sondern für deren Machbarkeit plädiere. Der Auftrag müsse klar abgegrenzt sein, damit die Kommission zielgerichtet und effizient zu verwertbaren Ergebnissen gelange. Zum Verhältnis zwischen Regierung und Landtag hielt sie fest: „Zwischen der Regierung und dem Landtag besteht ein Nebeneinander-Verhältnis. Es ist kein Unternehmen mit Vorstand und Geschäftsführung.»

Dagmar Bühler-Nigsch (VU) sprach sich gegen den Zeitpunkt der PUK aus. Die neue Regierung habe den festgefahrenen Prozess gestoppt und eine vertiefte Prüfung in Auftrag gegeben. Diese Ergebnisse sollte man abwarten, bevor man eine ressourcenintensive Untersuchungskommission einsetze.

Der Auftrag

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung legte die Freie Liste den überarbeiteten Auftrag vor, der den Abgeordneten per E-Mail zugestellt wurde. Die PUK hat demnach folgende Aufgaben:

Erstens soll sie das Projekt Inspira I auf Grundlage des bestehenden GPK-Berichts vom September 2022 sowie das Projekt Inspira II bis zum Vorliegen eines externen Berichts vom Februar 2026 untersuchen und die wesentlichen Abläufe, Entscheidungen und Entwicklungen darstellen. Zweitens hat sie die massgeblichen Sachverhalte, Entscheidungsgrundlagen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Planung, Steuerung, Organisation und Umsetzung des Neubaus zu klären.

Drittens soll die PUK insbesondere abklären, ob Regierung, Verwaltung, Landesspital-Organe, Steuerungsausschuss und externe Berater Landtag und Volk sachlich richtig, vollständig und wahrheitsgemäss informiert haben; auf welchen Grundlagen wesentliche Entscheidungen getroffen wurden; ob die bestehenden Kontroll- und Aufsichtsmechanismen ausreichend und wirksam waren; und ob sich aus den festgestellten Sachverhalten politische, organisatorische, finanzielle oder personelle Verantwortlichkeiten ergeben.

Der PUK sollen ausreichende finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sie legt dem Landtag nach Abschluss ihrer Arbeit einen öffentlich einsehbaren Bericht vor.

Der Einsetzungsbeschluss einschliesslich Auftrag wurde mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden angenommen.

Zusammensetzung der PUK

Als Vorsitzende wurde Sandra Fausch vorgeschlagen und gewählt. Weitere Mitglieder sind der stellvertretende FL-Abgeordnete Benjamin Risch, die VU-Abgeordnete Tanja Cissé, der FBP-Abgeordnete Lino Nägele sowie der stellvertretende DpL-Abgeordnete Oliver Indra.

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