Frage der Woche – Sollen einfache Initiativen zu einer Volksabstimmung führen?

landtag redner

Die Initiative der Freien Liste zur Abänderung des Volksrechtegesetzes stösst bei den Regierungsparteien auf Skepsis. Bedenken gegen den Vorstoss, der eine obligatorische Volksbefragung bei abgelehnten einfachen Anregungen vorsieht, gibt es von verschiedenen Seiten.

In einem Telefonat mit Dietmar Hasler (VU) schilderte er ausführlich seine Bedenken. Hasler beurteilt den Vorstoss der Freien Liste kritisch. Er warnt vor einem hohen administrativen Aufwand.

Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften sei vergleichsweise gering. Zwar seien direktdemokratische Mittel wichtig, dennoch sei es den Initianten zuzumuten, eine konkrete und ausformulierte Vorlage einzureichen, wenn sie eine Abstimmung anstreben.

Hasler befürchtet zudem, dass dadurch zahlreiche populistische Themen an die Urne gebracht werden könnten.

Daniel Seger (FBP) teilte seine Meinung zum Vorstoss schriftlich mit:

„Die Initiative der Freien Liste zur Abänderung des Volksrechtegesetzes sehe ich nach einer ersten Lektüre kritisch, da sie meiner Meinung nach für zwei verschiedene Dinge, dieselbe Folge vorsieht. Es gibt meines Erachtens rechtfertigende Gründe für eine unterschiedliche Folge. Bis zur Behandlung im Landtag werde ich mich mit meinen Fraktionskollegen, Befürwortern und Gegnern besprechen. Auch bin ich auf die Stellungnahme der Regierung gespannt.»

Nicht nur politisch lässt sich die Initiative hinterfragen. Auch einen Konflikt mit Art. 57 der Landesverfassung, der das freie Mandat regelt, wird zu klären sein. Wie der Landtag letztlich über das Anliegen der Freien Liste entscheidet, wird sich in der kommenden Sitzung zeigen.

werbung_3
Fehler gefunden?