Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich darauf geeinigt, das geplante europäische Lieferkettengesetz zu lockern, bevor es überhaupt in Kraft tritt. Künftig sollen die Regeln nur für grosse Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren es 1.000 Mitarbeiter und ein Umsatz von 450 Millionen Euro.
Unternehmen, die gegen die Regeln verstossen, sollen auf EU-Ebene keine zivilrechtliche Haftung mehr befürchten müssen, was die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen einschränkt. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
Das Lieferkettengesetz zielt darauf ab, die Menschenrechte weltweit zu stärken, indem grosse Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden für Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit. Firmen kritisieren die geplante Regelung als zu bürokratisch und unzumutbar für ihre komplexen Lieferketten.
