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Obergericht bewilligt Auslieferung nach Kroatien

Das Fürstliche Obergericht hat heute die Auslieferung eines 51-jährigen Kroaten an sein Heimatland beschlossen. Der Mann muss dort eine sechsmonatige Haftstrafe verbüssen.

Das Gemeindegericht Slavonski Brod hatte ihn wegen illegaler Schleusung verurteilt. Er transportierte zehn pakistanische Staatsangehörige in seinem Lieferwagen durch Kroatien bis an die Grenze zu Slowenien und handelte dabei aus Eigennutz. Das Urteil ist rechtskräftig. Zwei Jahre Haft lauteten die Strafe, davon setzte das Gericht anderthalb Jahre zur Bewährung aus.

Kroatien stellte am 13. Oktober 2025 das Auslieferungsersuchen. Die Verteidigerin kämpfte vor dem Obergericht gegen die Auslieferung. Sie führte unmenschliche Haftbedingungen in Kroatien an. Häftlinge verfügten dort oft nur über weniger als drei Quadratmeter Platz. Sechs Personen teilten sich teilweise Zellen von 18 Quadratmetern. Gefängnisse seien stark überbelegt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Anti-Folter-Komitee des Europarats hätten diese Zustände wiederholt kritisiert.

Der Senat wies die Einwände zurück und erklärte die Auslieferung für zulässig. Die Voraussetzungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens seien erfüllt. Das liechtensteinische Rechtshilfegesetz greife hier nicht, weil das Urteil bereits rechtskräftig ist. Die genannten Urteile des EGMR bezögen sich nur auf die Jahre 2008 bis 2013 und seien daher nicht mehr massgeblich. Auch der Bericht des Anti-Folter-Komitees aus dem Jahr 2023 stehe der Auslieferung nicht entgegen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann Rekurs beim Obersten Gerichtshof einlegen.

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