Fürstlichen Landgericht stand diese Woche ein junger Mann vor dem Richter. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im April in Vaduz Metadon und ein rezeptpflichtiges Schmerzmittel ohne gültige Verschreibung bei sich gehabt zu haben. Vor Gericht legte der Mann ein Rezept für das Schmerzmittel vor. Für das Metadon jedoch konnte er keinen Nachweis erbringen.
Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft ist, lehnte der Staatsanwalt eine Diversion ab. Begründung: Nur wenige Tage vor der Anzeige hatte der Mann die letzte Rate einer früheren Diversion bezahlt. Jetzt brauche es ein Urteil, damit der Angeklagte das Unrecht seines Handelns erkenne.
Der Richter folgte diesem Antrag. Er verurteilte den arbeitslosen jungen Mann wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel zu einer Busse von 300 Franken.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.