Regierungsrat Emanuel Schädler und der Schweizer Bundesrat Beat Jans haben gestern ein Abkommen in Vaduz unterzeichnet. Dieses Abkommen ändert das frühere Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivilsachen.
Nach der alten Regelung in der Schweiz wurden Gerichtskosten mit den Vorschüssen der Parteien verrechnet. Der obsiegende Kläger musste seinen Vorschuss einbehalten. Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz eine neue Regelung, bei der der Vorschuss nur einbehalten wird, wenn der Kläger verliert. Gewinnt er, bekommt er den Vorschuss zurück, und die Kosten werden vom Beklagten nachgefordert.
Ein Problem für schweizerische Gerichte ergibt sich, wenn sie Kostenansprüche gegenüber einem in Liechtenstein wohnhaften Beklagten haben, die sie nicht durch das alte Abkommen durchsetzen können.
Die geplante Änderung des Abkommens zielt darauf ab, die Erfassung von Gerichtskosten aus dem Anwendungsbereich des Abkommens herauszunehmen und weitere Anpassungen vorzunehmen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Dazu gehört die Umstellung von «Öffentlichkeitsregister» auf «Handelsregister» und die Beseitigung von Konflikten bezüglich der Rechtskraftbestätigung in Liechtenstein.
Die Unterzeichnung des neuen Abkommens hat Auswirkungen auf die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz und wird die Beziehungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten stärken.
