Startseite InlandGericht Mitfahrgelegenheit mit Folgen: Obergericht mildert Strafe

Mitfahrgelegenheit mit Folgen: Obergericht mildert Strafe

Heute verhandelte das Fürstliche Berufungsgericht den Fall eines Mannes, der im Dezember 2024 wegen Schlepperei verurteilt wurde. Der Angeklagte soll vier Männer aus Sri Lanka in Feldkirch abgeholt und mit ihnen illegal nach Liechtenstein gebracht haben. Die Fahrt führte ihn über die Grenze bei Mauren – mit einem italienischen Fahrzeug.

Das Kriminalgericht hatte den Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte die Verteidigung Berufung ein – allerdings nur gegen die Strafhöhe. Der Verteidiger argumentierte, die Strafe sei überzogen. Sein Mandant sei bis dahin nicht vorbestraft gewesen. Zudem habe er aus familiärem Druck gehandelt. Die Tat sei unüberlegt und spontan gewesen.

Die Staatsanwältin widersprach. Ihrer Ansicht nach war die Fahrt geplant. Die lange Anreise aus Italien spreche dafür. Auch eine Einflussnahme durch Verwandte liege nicht vor, es seien nur Bekannte gewesen.

Das Berufungsgericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Dennoch kam es zu einer Änderung des Urteils – allerdings aus einem anderen Grund. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte bereits am Januar 2024 in Brindisi verurteilt worden war – also vor dem Urteil des Kriminalgerichts in Liechtenstein. Dieses frühere Urteil hätte berücksichtigt werden müssen.

Das Berufungsgericht holte dies nun nach. Es verhängte eine Zusatzstrafe von drei Monaten, setzte diese aber ebenfalls zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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