Heute fand am Fürstlichen Landgericht der zweite Akt eines Strafverfahrens statt, das bereits im Januar zu einer Verurteilung führte. Der Angeklagte, ein junger Mann, der in Eschen lebt, wurde damals wegen Drogenhandels, Besitzes verbotener Substanzen, Verweigerung der Blutprobe und einer fingierten Anzeige verurteilt.
Das Ersturteil wurde teilweise aufgehoben, weil die objektive Tatseite bei den Verstössen nach dem Betäubungsmittelgesetz unzureichend festgestellt worden war. Zwischenzeitlich wurde von der Kantonspolizei St. Gallen ein Gutachten erstellt. Von den 25 beschlagnahmten Vapes untersuchten die Experten drei Stück. Sie wiesen einen THC-Gehalt von 63 bis 65 Prozent auf. Der Vorsitzende sprach von einer «harten Geschichte». Normalerweise zirkuliert in Liechtenstein und der Schweiz Marihuana mit 25 Prozent THC-Gehalt. Aufgrund dieser Aufhebung musste auch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung über die Strafhöhe der anderen Übertretungen neu entschieden werden.
In der heutigen Verhandlung blieb der Angeklagte bei seiner Geschichte: Er habe geglaubt, die Vapes legal aus den USA einführen zu dürfen. Dort habe er sie bestellt, „weil es dort geilere Vapes gibt“, meinte er – gemeint waren Geschmacksrichtungen. Zudem sei er überzeugt gewesen, dass die Produkte auch CBD enthalten und somit in Liechtenstein legal wären. 300 Dollar für 25 Stück – ein laut ihm üblicher Preis.
Das Gericht nahm ihm das nicht ab. Die subjektive Tatseite war bereits im ersten Verfahrensgang festgestellt worden. Der Angeklagte kenne die Szene und wisse genau, was erlaubt sei und was nicht. Das Gutachten klärte nun auch, dass ein THC-Gehalt von mehr als einem Prozent vorliegt. Die Vapes wurden somit illegal bestellt.
Das Gericht wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass es aufgrund der Beschlagnahme am Flughafen Genf nur beim Versuch geblieben ist, mildernd. Erschwerend wirkte das Zusammentreffen mehrerer Übertretungen.
Die Busse von 2’400 Franken bleibt bestehen. Zusätzlich muss der Angeklagte 600 Franken für das Gutachten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 
			        