Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) wollen Unternehmen in Zukunft die Wahl lassen, wie sie mit Behörden kommunizieren – digital oder analog. Eine entsprechende Gesetzesinitiative stellte die Partei am Dienstag der Presse vor. Die Initiative sieht Änderungen am E-Government-Gesetz vor. Unternehmen und juristische Personen sollen künftig wieder das Recht haben, mit Ämtern auf Papier zu kommunizieren – sofern sie dies wünschen. Bisher gilt dieses Recht nur für natürliche Personen.
Thomas Rehak betonte, es gehe nicht darum, die Digitalisierung zu stoppen. „Aber es darf kein Zwang mehr sein.“ Gerade für Kleinstunternehmen seien elektronische Verfahren häufig eine Hürde. Viele Ein-Personen-Betriebe reichten nur selten Offerten ein und hätten weder Ressourcen noch Routine, um elektronische Kanäle korrekt zu nutzen.
Durch die Anpassungen des E-Government-Gesetzes – zuletzt 2023 – sei die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen in vielen Fällen vorgeschrieben. „Das hat zu praktischen Problemen geführt“, sagte Rehak. Seit dieser Änderung des E-Government-Gesetzes im Jahr 2023 sind Unternehmen oft verpflichtet, mit staatlichen Stellen elektronisch zu kommunizieren. Die DpL sieht darin eine unnötige Hürde, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen. Viele von ihnen hätten weder die technischen Mittel noch das Know-how, um digitale Prozesse sicher und zuverlässig zu nutzen.
Auch bei der Identifikation setzt die Initiative auf Flexibilität. Die elektronische Identität (EID) soll künftig nicht mehr zwingend zum Einsatz kommen. Die Regierung soll Alternativen zulassen dürfen – etwa in Fällen, in denen die digitale Identifizierung nicht praktikabel ist. Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Kommunikation zwischen Behörden. Auch hier soll der analoge Austausch erlaubt bleiben, etwa als Ausweichlösung bei Systemausfällen. Die Entscheidung darüber soll jedoch weiterhin bei der Regierung liegen.
Die Partei sieht die Initiative als Massnahme für mehr Wahlfreiheit, Inklusion und Rechtssicherheit. Niemand solle wegen fehlender digitaler Infrastruktur benachteiligt oder vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die Regierung hat nun sechs Wochen Zeit, die Initiative auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Die Behandlung im Landtag wünscht sich Rehak im September.