Ein in Schaan lebender Niederländischer und Französischer Doppelstaatsbürger musste sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Der Mann, zurzeit arbeitslos und der von den Zuwendungen eines Familien-Trusts lebt, soll im Januar betrunken am Steuer gesessen. Dabei fuhr er von Vaduz nach Schaan – in auffälligen Schlangenlinien. Die Landespolizei stoppte ihn.
Bei der Kontrolle verhielt sich der Mann aggressiv. Er beschimpfte die Polizisten. Worte wie „Bastard“, „Nazi“ und „Pussy“ sollen gefallen sein. Laut Anklage versuchte er sogar zu sich loszureissen und zu fliehen. Später, am Polizeiposten, soll er einem Beamten gedroht haben: „I will kill you“.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm neben den SVG-Übertretungen auch versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung und Beleidigung vor. Der Verteidiger sprach im Eröffnungsplädoyer von einem einmaligen Ausrutscher in einer Ausnahmesituation. Der Angeklagte sei wegen der Trennung emotional überfordert gewesen. Seine Frau würde in Lausanne zur Schule gehen, er würde diese bezahlen und trotzdem hätte sie dort einen Freund gehabt. Die bevorstehende Scheidung habe ihn völlig aus der Bahn geworfen.
Laut Verteidiger trinke sein Mandant kaum Alkohol. An jenem Abend habe er in einem Restaurant eigentlich nur essen wollen. Im Gespräch mit einem Bekannten sei dann doch mehr getrunken worden als geplant – aus ein, zwei Gläsern wurden ein, zwei Flaschen.
Ein Polizist schilderte als Zeuge die Situation aus seiner Sicht. Der Angeklagte habe sich geweigert auszusteigen, in der Jacke gewühlt und sich gegen Anweisungen gesperrt. Eine gewaltsame Auseinandersetzung habe es aber nicht gegeben. Der Beamte erklärte: „Er hat sich losgezogen, aber nicht losgerissen.“
Beim Alkoholtest zeigte 1,58 Promille an. Auf die Drohung „I will kill you“ angesprochen, meinte der Beamte: „Das war nicht angenehm“. Der Beamte schilderte den Sachverhalt sehr nüchtern und sagte, dass die Drohung erfolgt sei, nachdem man dem Angeklagten die Kette abgenommen habe, von dieser er behauptete, sie sei ein Geschenk seiner Tochter.
Abschliessen argumentierte der Rechtsanwalt, dass weder objektiv noch subjektiv ein Widerstand gegen die Staatsgewalt vorliege. Auch die Beleidigung sei nicht mehr strafbar, da die sechswöchige Frist zur Anklageerhebung verstrichen sei. Der Vorfall habe sich im Januar ereignet und die Anklage sei erst im Mai erhoben worden. Für die angebliche Drohung fehle es an Ernsthaftigkeit und Absicht, zumal der Angeklagte mit den Händen am Rücken gefesselt war. Wenn die Beamten ihn kurz danach losgemacht hatten, kann die Angst wohl nicht all zu gross gewesen sein. Schliesslich brachte er eine ganze Reihe an Milderungsgründen vor, von der Unbescholtenheit bis hin zum Wohlverhalten seit der Tat. Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende der Verhandlung nochmal bei den Beamten: „Sie werden mich nie wieder sehen.“
Das Gericht folgte dieser Argumentation. Der Landrichter sprach den Mann in vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, der gefährlichen Drohung und der Beleidigung frei – verurteilt wurde er wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und der Verweigerung der Blutprobe. Dafür erhielt er eine Geldbusse von 2’200 Franken. Zusätzlich muss er 500 Franken Gerichtskosten tragen.
Für den Landrichter ist die Gegenwehr nur sehr niederschwellig. Die blosse Weigerung oder der Einsatz des eigenen Körpergewichts erfülle nicht den Tatbestand des Widerstands. Die Anklagefrist für die Beleidigung sieht er ebenfalls als abgelaufen und die Drohung sei in einer emotionalen Ausnahmesituation gefallen und nicht ernst gemeint gewesen.
Mildernd werte er die Unbescholtenheit des Angeklagten. Die Staatsanwältin gab kein Rechtsmittelerklären ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.