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Nico Büchel verteidigt Wahlrechts-Initiative

Nico Büchel

Im Rahmen eines Telefoninterviews äusserte sich Nico Büchel, Vorsitzender der Jungen FBP, zu den Aussagen von Mario Wohlwend, stellvertretender Abgeordneter der VU. Anlass war die Initiative der Jungen FBP zur Einführung des doppelten Pukelsheim-Verfahrens.

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Büchel betonte, dass die liechtensteinische Verfassung lediglich vorschreibt, dass ein Proporzverfahren zur Anwendung kommen muss. Welches konkrete Verteilungsverfahren verwendet wird, sei jedoch nicht festgelegt. „Dies kann das aktuell angewendete Hagenbach-Bischoff-Verfahren sein, das doppelte Pukelsheim-Verfahren oder auch ein anderes“, so Büchel.

Aus Sicht der Jungen FBP bildet Letzteres den Wählerwillen am besten ab. Büchel ergänzte: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die bestehenden Wahlkreise in ihrer aktuellen Form erhalten bleiben sollen“.

Wohlwend hatte auch kritisiert, dass das doppelte Pukelsheim-Verfahren, in der Schweiz vor allem in Kantonen mit mehreren und sehr unterschiedlich grossen Wahlkreisen, wie etwa im Kanton Zug zum Einsatz kommt. Dazu erklärte Büchel, dass man sich bewusst sei, dass das System ursprünglich für andere Rahmenbedingungen entwickelt wurde. Trotzdem ist man überzeugt, dass es auch in Liechtenstein sinnvoll eingesetzt werden könne.

„Auch wenn es für Systeme mit vielen Wahlkreisen entwickelt wurde, kann es trotzdem sinnvoll sein. Es funktioniert tatsächlich besser als das aktuelle System.“

Nico Büchel

Die Junge FBP habe zudem Berechnungen angestellt, um die Auswirkungen eines wahlkreisübergreifenden Verfahrens zu prüfen. Das Ergebnis: Es gebe keine Verschlechterung für bestimmte Gemeinden oder Kandidaten – ein Nachteil sei nicht erkennbar.

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