Vor dem Fürstlichen Landgericht fand heute eine Gerichtsverhandlung statt, bei der ein 45-jähriger Mann wegen gefährlicher Drohung angeklagt war. Im Januar soll er bei einer Besprechung mit Behördenvertreterinnen gedroht haben, dass «Wer mir die Kinder wegnimmt, ins Grab geht» und mit einer Handgeste sich die Kehle durchschneiden deutlich gemacht haben. Der Angeklagte gab zu, diese Worte gesagt zu haben und entschuldigte sich bei den Frauen. Er betonte, dass er niemanden tatsächlich verletzen wollte und bereue sein Verhalten.
Der Verteidiger argumentierte, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelte und schlug eine Diversion vor. Aufgrund der finanziellen Lage des Angeklagten und aufgrund der Tatsache, dass die Landespolizei bereits mehrfach bei verbalen Auseinandersetzungen intervenieren musste, gewährte der Landrichter die Diversion mit einer einjährigen Probezeit. In dieser Zeit wird der Angeklagte von einem Bewährungshelfer betreut und muss an einer Gewaltberatung teilnehmen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.