Die EU-Staaten haben beschlossen, dass Fluggäste zukünftig erst nach einer Verspätung von vier Stunden eine Entschädigung erhalten sollen. Bisher lag die Grenze bei drei Stunden. Die Änderung wurde bei einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg diskutiert und eine Mehrheit sprach sich dafür aus. Das Europaparlament kann noch Änderungen vornehmen.
Es wurde über längere Wartezeiten von vier oder fünf Stunden diskutiert, doch Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Anhebung der Schwelle viele Passagiere keine Entschädigung mehr erhalten würden. Österreich hat angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Die Vier-Stunden-Regel soll bis zu einer Distanz von 3.500 Kilometern gelten, für längere Flüge sind sogar sechs Stunden vorgesehen.
Nach der aktuellen EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro je nach Flugdistanz und ab einer drei Stunden Verspätung. Die Airlines argumentieren, dass sie bei einem schnelleren Ersatzflug innerhalb von drei Stunden oft technisch nicht in der Lage seien, ein Flugzeug und Crew bereitzustellen. Eine Umfrage zeigte, dass die Mehrheit der Passagiere erst nach fünf Stunden Verspätung eine Entschädigung wünscht, wenn sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen können.
Verbraucherorganisationen wie der Europäische Verbraucherverband (BEUC) haben Bedenken geäussert, dass Passagiere benachteiligt werden könnten. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen, wurde jedoch überstimmt. Deutschland, Spanien, Portugal und Slowenien haben sich gegen den Kompromiss ausgesprochen. Die Bundesregierung hofft nun, den Verbraucherschutz in Verhandlungen mit dem Europaparlament zu verbessern.
Es wird erwartet, dass es im Europaparlament Widerstand gegen die neuen Regeln geben wird. Flugverspätungen erreichten 2024 einen Höhepunkt der letzten 25 Jahre, wobei Personalmangel in der Luftverkehrskontrolle oft die Ursache war.