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FBP kritisiert Regierungsvorschläge zu Enteignungen

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Die FBP übt scharfe Kritik am Entwurf für ein neues Strassengesetz. In einer Medienmitteilung äussert sie insbesondere Bedenken gegenüber den geplanten Regelungen zum Enteignungsverfahren. Zwar unterstützt die FBP das Ziel eines modernen Strassenrechts, einzelne Vorschläge der Regierung gehen ihr jedoch zu weit.

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Laut Mitteilung lehnt die FBP es ab, dass die Regierung für Enteignungen im Bereich der Strasseninfrastruktur eine eigene gesetzliche Regelung schaffen will. Diese themenspezifische Sonderregelung widerspreche dem Prinzip eines einheitlichen Verfahrens. Die Bürgerpartei weist darauf hin, dass der Landtag die Regierung bereits im Mai 2020 beauftragt habe, das Gesetz über das Verfahren in Expropriationsfällen einer Total- oder Teilrevision zu unterziehen. Der aktuelle Vorschlag ignoriere diesen Auftrag.

Darüber hinaus äussert sich Parteipräsident Alexander Batliner besorgt über den Plan, die Entscheidungskompetenz bei Enteignungen im Strassenbau künftig von der Legislative auf die Exekutive zu übertragen. Eine solche Änderung wird in der Stellungnahme als «Systemwechsel» bezeichnet, der aus Sicht der Partei problematisch sei. Die FBP betont, dass Enteignungen in Liechtenstein ein besonders sensibles Thema darstellen und deshalb eine möglichst breite demokratische Legitimation erfordern.

Mit dem neuen Strassengesetz könne die Zustimmung des Landtages zu einem Projekt auch eine mögliche Enteignung beinhalten könnte – ohne dass das Parlament im Einzelfall nochmals zustimmen müsste. Dies würde laut FBP dazu führen, dass der Landtag seine Kontrollfunktion in konkreten Enteignungsfällen verliere.

Zudem kritisiert die FBP den aus ihrer Sicht zu weit gefassten Anwendungsbereich des Gesetzes. Dieser solle auch für öffentliche Plätze und verkehrsbezogene Nebenflächen gelten. Dadurch könnten künftig auch Projekte betroffen sein, die über klassische Strasseninfrastruktur hinausgehen.

treppentechnik.li

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