Startseite Ausland Trump erringt Teilerfolg vor Gericht: Strafzölle bleiben vorerst

Trump erringt Teilerfolg vor Gericht: Strafzölle bleiben vorerst

Donald Trump

In der juristischen Auseinandersetzung um die Strafzölle des früheren US-Präsidenten Donald Trump hat dessen Regierung einen wichtigen Etappensieg errungen. Ein Berufungsgericht hat die Blockade eines untergeordneten Gerichts vorläufig aufgehoben und damit nahezu alle Zölle der Trump-Regierung wieder in Kraft gesetzt – zumindest vorübergehend.

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Die Entscheidung bedeutet, dass Trumps umfangreiche Zollmassnahmen, die ursprünglich als unrechtmässig eingestuft worden waren, wieder greifen. Das Gericht prüft derzeit den Fall weiter und hat zusätzliche Stellungnahmen der beteiligten Parteien angefordert. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.

Zuvor hatte das New Yorker Court of International Trade fast alle von Trump verhängten Strafzölle für unzulässig erklärt. Die Richter sahen in der Berufung auf ein Notstandsgesetz keine ausreichende rechtliche Grundlage und entzogen der Regierung weitgehend die Befugnis, eigenmächtig weitreichende Handelsmassnahmen zu ergreifen. Die Entscheidung betraf unter anderem auch die Zölle, die Trumps Administration am sogenannten „Tag der Befreiung“ Anfang April verkündet hatte.

Der juristische Teilerfolg vor dem Berufungsgericht stellt für Trump einen politischen Gewinn dar, nachdem seine wirtschaftspolitische Linie zuvor einen empfindlichen Dämpfer erhalten hatte. Dennoch bleibt der Fall offen – eine endgültige Klärung wird in den kommenden Monaten erwartet. Weitere Prozesse im Zusammenhang mit Trumps Zollpolitik laufen bereits.

Das Weisse Haus reagierte scharf auf das ursprüngliche Urteil und warf den Richtern vor, ihre richterliche Macht „schamlos missbraucht“ zu haben, um Präsident Trump politische Entscheidungsbefugnisse zu entziehen. Trumps Sprecherin Karoline Leavitt verteidigte die Zölle als „rechtlich fundiert und vom gesunden Menschenverstand getragen“. Man sei zuversichtlich, auch im weiteren Verfahren vor Gericht zu obsiegen.

treppentechnik.li

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