Startseite Inland FMA sieht Fortschritte bei Geldwäschereiprävention – doch Herausforderungen bleiben

FMA sieht Fortschritte bei Geldwäschereiprävention – doch Herausforderungen bleiben

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Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat im Rahmen ihrer Vor-Ort-Prüfungen 2024 erneut zahlreiche Finanzintermediäre auf die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten überprüft. In den Sektoren Bankwesen und Treuhandwesen wurden dabei sowohl positive Entwicklungen als auch punktuelle Schwächen festgestellt.

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Insgesamt wurden 134 Sorgfaltspflichtige direkt durch die FMA kontrolliert. Zusätzlich erfolgten bei 258 Finanzintermediären Prüfungen durch externe Wirtschaftsprüfer. Der Fokus lag dabei auf einem risikobasierten Ansatz: Neben institutionellen Aspekten («firm reviews») wurden auch konkrete Kundenakten überprüft («file reviews»), um die Umsetzung gesetzlich geforderter Sorgfaltspflichten zu beurteilen.

Treuhandsektor: Engagement hoch, aber Lücken beim Sanktionsscreening

Im Treuhandbereich, wo 73 Prüfungen stattfanden, zeigte sich ein weitgehend solides Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Besonders die Führungsebene wurde für ihre proaktive Compliance-Haltung gelobt.

Ein Kritikpunkt betraf jedoch die Umsetzung internationaler Sanktionen: In mehreren Fällen wurde das Screening von „underlying companies“ – also wirtschaftlich abhängigen Beteiligungen – vernachlässigt. Auch die Nutzung des goAML-Portals war teilweise nicht gewährleistet. Während viele Unternehmen in elektronische Überwachungstools investiert haben, vertrauten kleinere Treuhandfirmen noch immer auf manuelle Prozesse.

Positiv hervorgehoben wurde hingegen die umfassende Dokumentation zur Herkunft und Struktur von Vermögenswerten – wenn auch die Beschreibung der Mittelverwendung teilweise lückenhaft blieb.

Bankensektor: Stabilität auf hohem Niveau

Im Bankensektor, der durch sechs vertiefte Kontrollen überprüft wurde, stellte die FMA eine weiterhin hohe Professionalität im Umgang mit Geldwäschereirisiken fest. Besonders beim Management von Bar- und Durchlauftransaktionen sowie bei Transaktionen mit Hochrisikoländern zeigte sich eine gesteigerte Awareness.

Trotzdem wurde in einzelnen Fällen eine mangelnde Flexibilität bei Schwellenwerten für Bartransaktionen bemängelt. Auch bei der Qualität von Transaktionsabklärungen – etwa fehlenden Belegen oder unzureichender Dokumentation – sieht die FMA noch Verbesserungspotenzial.

Erfreulich fiel die Bewertung der Sanktionsprozesse aus: Alle geprüften Banken setzen automatisierte Systeme zur Echtzeitprüfung von Transaktionen und Kundendaten gegen internationale Sanktionslisten ein. Besonders lobenswert sei der strategische Rückzug («De-Risking») aus potenziell sanktionsrelevanten Geschäftsbeziehungen mit Russland, inklusive detaillierter Risikoanalysen und Saldierungen.

Fortschritte sichtbar, Qualität muss weiter steigen

Die FMA attestiert den Sorgfalltspflichtigen ein gestärktes Bewusstsein und verbesserte Prozesse im Kampf gegen Finanzkriminalität. Gleichwohl betont sie die Notwendigkeit, bestehende Schwachstellen – insbesondere im Bereich internationaler Sanktionen und bei der Qualität interner Abklärungen – konsequent zu beseitigen.


treppentechnik.li

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