Der Gemeinderat Balzers hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, den Gemeindesteuerzuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuer für das Steuerjahr 2024 auf 150 % festzusetzen. Ein neuer Beschluss war infolge der Gemeindeabstimmung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen und weiterer Handlungsbedarf
Die Reduktion des Steuerzuschlags führt zu einem jährlichen Einnahmenausfall von rund CHF 1.8 Mio. Dies stellt die Gemeinde vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Um diesen Einnahmenrückgang aufzufangen, hat der Gemeinderat umfassende Analysen zur finanziellen Lage eingeleitet und erste Massnahmen geprüft.
Konkret werden Einsparungen bei Subventionen, laufenden Ausgaben sowie geplanten Investitionen in Betracht gezogen. Die Investitionsplanung muss angepasst werden, um die langfristige Liquidität der Gemeinde zu sichern. Zudem wird geprüft, ob Tarifanpassungen bei Gebühren und Umlagen nötig sind, um eine verursachergerechte Finanzierung sicherzustellen.
Nicht beeinflussbare Ausgaben – wie etwa Beiträge an die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK), Ergänzungsleistungen der AHV, Sozialhilfe oder Personalkosten für Lehrpersonen und Investitionskostenbeiträge an landesweite Projekte – schränken den Handlungsspielraum zusätzlich ein.
Finanzpolitische Verantwortung wahrnehmen
Der Gemeinderat ist sich der Tragweite dieses Entscheids bewusst. Er wird in den kommenden Sitzungen über konkrete Massnahmen zur Entlastung der Finanzlage befinden, um seine finanzpolitische Verantwortung weiterhin wahrzunehmen und die Entwicklung der Gemeinde nachhaltig zu sichern.