Triesen steckt in einer politischen Krise. Vorsteherin Daniela Erne-Beck hat sich in einem Schreiben an die Bürger gewandt. Hintergrund ist die Auflösung der VU-Fraktion im Gemeinderat. Die Vorsteherin weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet die Begründungen der vier ehemaligen Fraktionsmitglieder als «substanzlos».
Sie kritisiert die Begründung der Fraktionsauflösung als haltlos und weist darauf hin, dass sie sich stets an Gesetze und die Gemeindeordnung halte. Ihr Ziel sei es, für das Wohl aller Triesnerinnen und Triesner zu arbeiten. Parteiinteressen oder Günstlingswirtschaft weist sie entschieden zurück.
Ein zentraler Vorwurf der vier Gemeinderäte lautet, Erne-Beck informiere sie unzureichend und schliesse sie aus. Die Vorsteherin entgegnet, sie lehne es ab, fragwürdige Anträge zu unterstützen, die Einzelinteressen dienten oder ohne Ausschreibung bestimmten Personen Vorteile verschafften. Ihre Entscheidungen folgten stets rechtlichen und sachlichen Kriterien.
Die Vorwürfe zur Personalpolitik weist sie ebenfalls zurück. Sie betont, dass nicht sie allein über Einstellungen entscheide, sondern der gesamte Gemeinderat als Gremium. Entscheidungen würden nach dem Qualifikationsprinzip getroffen, nicht nach «persönlichen Vorlieben oder Herkunft». Die Personalfluktuation liege mit 4,1 bzw. 5,5 Prozent in den letzten zwei Jahren unter dem normalen Rahmen vergleichbarer Verwaltungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Vergabe von Gemeindeaufträgen. Die vier Gemeinderäte werfen Erne-Beck vor, die heimische Wirtschaft nicht ausreichend zu berücksichtigen. Die Vorsteherin hält dagegen: 90 Prozent der Aufträge gingen an Unternehmen im Land. Internationale Ausschreibungen seien oft gesetzlich vorgeschrieben. Lokale Anbieter würden nach Möglichkeit bevorzugt.
Die Vorsteherin betont in ihrem Brief, sie werde sich weiterhin für eine sachliche und gerechte Gemeindepolitik einsetzen und sich nicht von «halblosen Anschuldigungen» leiten lassen. Die kommunalpolitische Krise in Triesen dürfte mit diesem offenen Brief jedoch noch nicht beigelegt sein.