Startseite Inland Sömmerungsverordnung 2025 verabschiedet

Sömmerungsverordnung 2025 verabschiedet

kuh

In ihrer Sitzung am Dienstag, 22. April 2025, hat die Regierung die Verordnung zur Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren für das Jahr 2025 beschlossen. Die Verordnung ist vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres gültig. Die wichtigsten Punkte sind in einem Merkblatt zur Sömmerungsverordnung zusammengefasst.

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Die Sömmerungsverordnung basiert auf der Verordnung des Vorjahres und den Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für 2025. Die restriktiven Bestimmungen zur Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg bleiben aufgrund der dort bestehenden Tuberkuloseproblematik bestehen.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem BVD (Bovines Virus Diarrhoe), weshalb nur Rindertiere ohne BVD-Sperre auf den Sömmerungsbetrieb oder die Sömmerungsweide gebracht werden dürfen. Vor der Alpauffahrt muss der Alpvogt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank überprüfen und sich bei Bedenken an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wenden.

Die Vorschriften für die Produktion von Alpkäse und anderen Milchprodukten wurden entsprechend den abgeänderten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe angepasst, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV genehmigt wurden.

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