Startseite Inland Regierung stellt kurzfristige Massnahmen zur Verbesserung der E-Government-Prozesse vor

Regierung stellt kurzfristige Massnahmen zur Verbesserung der E-Government-Prozesse vor

Medienorientierung "Massnahmen im E-Government"

Regierungschef Daniel Risch hat heute gemeinsam mit Fabian Schmid, Leiter des Amts für Informatik, in einer Pressekonferenz kurzfristige Massnahmen zur Optimierung der E-Government-Prozesse in Liechtenstein vorgestellt. Hintergrund dieser Anpassungen sind die seit Jahresbeginn bestehenden Neuerungen bei der digitalen Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung über das eMWST-Portal.

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Bereits seit der Einführung des Portals Anfang 2025 wurden mehr als 70 % der Mehrwertsteuerpflichtigen erfolgreich auf das neue System umgestellt. Dennoch gab es aus verschiedenen Kreisen Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit und Performance der Plattform. Die Regierung hat daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Stellen Verbesserungen erarbeitet, die nun in drei zentralen Massnahmen umgesetzt werden.

1. Behebung der Performance-Probleme bei der E-Vertretung

Fabian Schmid erläuterte, dass die Performance-Probleme der Plattform in vier Phasen adressiert werden. Bereits seit letzter Nacht wurden Anpassungen in der Benutzerführung durch Optimierungen der Menüs, Schaltflächen und Texte umgesetzt. Mitte nächster Woche folgt die Entlastung der Server durch eine effizientere Verteilung der Hintergrundprozesse. Weitere Optimierungen zur Verbesserung der Registrierung und Anmeldung sollen Mitte Mai folgen. Zudem wird der Registrierungsprozess weiter vereinfacht, um insbesondere für Personen mit mehreren geschäftlichen Verpflichtungen eine effizientere Nutzung zu ermöglichen.

2. Alternative Anmeldung ohne E-ID

Da nicht alle Nutzer die elektronische Identität (E-ID) verwenden möchten, wird eine alternative Anmeldeoption geschaffen. Nutzer, die sich nicht dauerhaft registrieren wollen, können sich künftig physisch beim zuständigen Amt identifizieren lassen und erhalten daraufhin einen zeitlich begrenzten Token zur Nutzung der E-Government-Dienste. Diese Lösung wurde in Zusammenarbeit mit Kritikern des aktuellen Systems entwickelt und soll insbesondere für Personen ohne Google- oder Apple-Konten eine praktikable Alternative bieten. Die Regierung hat hierzu eine Anpassung der E-Government-Verordnung beschlossen, die am 15. Mai 2025 in Kraft treten wird.

3. Verlängerung der Fristen für die Mehrwertsteuerabrechnung

Um den Nutzern zusätzliche Zeit für die Umstellung auf das neue System zu gewähren, werden die Fristen für die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen verlängert. Die Abrechnung für das vierte Quartal 2024 und das erste Halbjahr 2024 kann nun bis Ende Juni 2025 erfolgen. Auch die Abrechnung für das erste Quartal 2025 wurde auf Ende Juni 2025 verschoben. Die Zahlungsfristen bleiben dabei unverändert.

Fazit und Ausblick

Die Regierung erhofft sich durch diese Massnahmen eine weitere Steigerung der Akzeptanz des digitalen Systems und eine verbesserte Nutzererfahrung. Während die Performance-Optimierungen bereits in Umsetzung sind, wird die alternative Anmeldung ohne E-ID in den kommenden Wochen finalisiert. Eine Schnittstelle zur Anbindung von Buchhaltungssystemen sei jetzt auch in der Roadmap geplant, ein konkretes Datum für die Umsetzung, konnte noch nicht genannt werden.

Mit diesen kurzfristigen Anpassungen will die Regierung den digitalen Wandel weiter vorantreiben, ohne die Nutzer zu überfordern. Die Regierung habe auf die Kritik gehört und setze nun gezielt Verbesserungen um. «Manchmal sind die einfachsten Lösungen auch die besten«, betonte Regierungschef Risch abschliessend.

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