Startseite Inland Regierung ebnet den Weg für Datenspeicherung im Ausland

Regierung ebnet den Weg für Datenspeicherung im Ausland

Regierungsgebäude in Vaduz

Die Regierung hat am 15. April die Vorlage zur Umsetzung der «Free-Flow-of-Data»-Verordnung verabschiedet. Damit schafft Liechtenstein alte Schranken für die Speicherung von Daten ab. Künftig dürfen Unternehmen ihre nicht-personenbezogenen Daten überall im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) speichern – egal, ob in Vaduz, Wien oder Valencia. Bisher verlangten Gesetze wie das Wirtschaftsprüfergesetz oft die Speicherung im Inland. Diese Vorgaben fallen nun weg. Nur persönliche Daten bleiben davon unberührt, für sie gelten weiterhin strenge Regeln.

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Die neue Regel stärkt vor allem die digitale Wirtschaft. Cloud-Dienste wachsen schneller. Firmen können flexibler arbeiten. Wer die Daten lieber in Liechtenstein speichert, darf das aber weiterhin tun. Niemand muss die Schreibtischschublade mit der Wolke tauschen. Wechselt ein Unternehmen seinen Cloud-Anbieter, geschieht das künftig einfacher und reibungsloser. Die neuen Regeln verhindern, dass ein Anbieter die Daten festhält oder den Wechsel erschwert. Einheitliche Stellen im Land helfen mit, Daten sicher auszutauschen.

Mit der Reform schliesst sich Liechtenstein dem digitalen Binnenmarkt der EU an. Das fördert Wettbewerb, eröffnet neue Möglichkeiten für digitale Angebote und sichert der Wirtschaft einen Platz am Wendepunkt der Digitalisierung.

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