Vor dem Fürstlichen Landgericht musste sich heute in 21-jähriger türkischer Staatsbürger verantworten. Er wurde beschuldigt, im Januar den Ex-Partner seiner Mutter in dessen Wohnung in Nendeln verletzt zu haben.
Laut Anklage soll der junge Mann sein Opfer zunächst gestossen haben, sodass dieses über ein Sofa zu Boden fiel. Anschliessend habe er ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, wodurch der Geschädigte eine Beule sowie eine Gehirnerschütterung erlitt.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und entschuldigte sich für sein Verhalten. Als Auslöser gab er ein emotionales Video an, das seine Mutter zeigte und das von dem Opfer hochgeladen worden war. Das Video sei viral gegangen, woraufhin er das Gespräch mit dem Geschädigten gesucht habe. Er hätter nur mit ihm reden wollen, aber dann sei es aus der Emotion zum Schlag gekommen, erklärte der Angeklagte. Es tue ihm leid.
Das Opfer nahm die Entschuldigung an. Die Verteidigung schlug eine Diversion vor, die vom Richter genehmigt wurde. Der Angeklagte muss nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen aussergerichtlichen Tatausgleich mit dem Opfer abschliessen. Sobald diese Auflagen erfüllt sind, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung bleibt dem jungen Mann ein Eintrag im Strafregister erspart. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.