Wizz Air muss zu Unrecht erhobene Check-in-Gebühren zurückerstatten und ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten. Der österreichische Oberste Gerichtshof gab Arbeitnehmervertretern in 81 von 88 beanstandeten Klauseln Recht.
Alle seit 2018 erhobenen Check-in-Gebühren, die ursprünglich 30 Euro betrugen und zweimal angehoben wurden (auf 35 Euro und zuletzt 40 Euro im November 2022), müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich zu den Beförderungsbedingungen wurden weitere 30 Klauseln zu Kundenkonten, Geschenkgutscheinen und Rückerstattungen von Ticketkosten in Form von Wizz Credits als rechtswidrig eingestuft.
Die 12-monatige Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen wurde als unzulässig erklärt. Die Rückzahlung von Ticketkosten in Form von Wizz Credits ohne Zustimmung der Passagiere ist ebenfalls rechtswidrig und nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Betroffene Konsumenten in Österreich können Ansprüche geltend machen.